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Genthin: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Bürgermeister Matthias Günther

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 01.07.2021 / 19:05 Uhr von rp
Eine Mehrheit im Genthiner Stadtrat setzte sich im April für die Abwahl des amtierenden Bürgermeisters Matthias Günther (parteilos) ein. Jenes Abwahlverfahren, welches auf Grund eines Verfahrensfehlers nun in der kommenden Woche, am 8. Juli erneut, auf der Tagesordnung steht, dürfte nun weiteres „Futter“ aus einer anderen Ecke bekommen. So hat die Kommunalaufsicht des Landkreises Jerichower Land, den Genthiner Bürgermeister am 1. April 2021 bei der Staatsanwaltschaft Stendal angezeigt. Der Grund dafür…

ist laut Pressesprecher und Staatsanwalt Thomas Kramer die Vermutung der Kommunalaufsicht, dass der Bürgermeister Matthias Günther sich der Veruntreuung von öffentlichen Geldern im Zusammenhang mit Rechtsanwaltskosten schuldig gemacht hat. Laut Kramer befinden sich die Ermittlungen noch in der Anfangsphase.

Da der Hintergrund allerdings sehr komplex erscheint, werden die Ermittlungen nach Aussage von Kramer, sich noch eine Weile hinziehen. Aktuell liegt der Sachverhalt bei der Polizei, welche gerade mit den Ermittlungen begonnen hat.

Erst in der vergangenen Woche hatte Günther in der Hauptausschusssitzung sich abermals der Frage von Stadtrat Klaus Voth (CDU) stellen müssen, wie hoch denn die tatsächlichen Kosten im Zusammenhang mit dem Tourismusverein seien. Der Bürgermeister offenbarte, wie schon zuvor, eine Summe von 68.500€, räumte allerdings ein, dass es weitere Kosten gäbe, die unter anderem mit dem Sachverhalt zum Ausscheiden des ehemaligen GWG Vorstandsvorsitzenden Peter Jelitte zusammenhängen. [Mehr dazu]

Allein dieser Sachverhalt könnte Günther der Veruntreuung von öffentlichen Geldern schuldig machen, da Jelitte in keinem Bezug zur Stadt Genthin steht und er daher seine Anwaltskosten eventuell selbst hätte tragen müssen.

Wir haben beim Landkreis Jerichower Land nachgefragt

Die Pressestelle des Landkreises hat uns die Anzeige ebenfalls bestätigt und schrieb dazu: „Ja, die Kreisverwaltung hat eine Anzeige gegen den Bürgermeister erstattet.“

Weitere Details zum Umstand wollte die Kommunalaufsicht allerdings nicht mitteilen, da sie sich nicht in die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft einmischen möchte und diese hier ausschließlich zuständig ist.

Nach unseren Informationen ist der Bürgermeister bereits eine Woche vor dem Hauptausschuss, am 24. Juni, per Schreiben über die Ermittlungen gegen ihn informiert worden. Auf Nachfrage bei dem Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, Thomas Kramer, konnte er uns dieses Schreiben nicht bestätigen, räumte allerdings ein, dass es nicht unüblich ist, dass die Polizei Stellungnahmen von Beschuldigten per Brief im Zuge der Ermittlungen einfordert.

Fazit: Es bleibt abzuwarten, wie sich der Stadtrat zum Sachverhalt positioniert. Zum Zeitpunkt des Hauptausschusses am 24 .Juni hatte der Bürgermeister nach unseren Informationen, noch keinen seiner Dienstvorgesetzten, sprich seiner Stadträte, darüber informiert.

Was könnte nun passieren?

Der Landkreis könnte zusätzlich noch ein eigenes Disziplinarverfahren gegen Matthias Günther eröffnen und simultan zur Staatsanwaltschaft eigene Ermittlungen in dem Fall durchführen. Aber auch der Stadtrat könnte per Beschluss die Kommunalaufsicht anweisen hier tätig zu werden.

Es wird sich also zeigen, wie die Stadträte mit dem neusten Fall umgehen. Eventuell könnte der neue Sachverhalt für die Genthiner Stadträte, auch bei erneuter Beschlussvorlage, zur Beantragung eines Abwahlverfahrens am kommenden Donnerstag eine wichtige Rolle spielen.

Beim letzten Versuch einen Antrag auf Abwahlverfahren einzuleiten, schlug dieser mit 17 von 28 Stimmen knapp fehl. Hier hätte es noch zwei weitere Räte gebraucht, damit ein derartiger Antrag in den Stadtrat hätte eingebracht werden können. Zum eigentlichen Beschluss würden dann nochmal zwei Stimmen fehlen, sodass 21/28 Räten dafür sein müssen.

So lief die letzte Einleitung auf Abwahl, wir hatten über die Stimmenverteilung und den Verlauf berichtet [KLICK]

Lest auch dazu:

Darum kommt der Antrag auf ein Abwahlverfahren erneut in den Stadtrat: [KLICK]

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