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Genthin: Grober Verfahrensfehler bringt Amtsenthebungsverfahren für den 20. Mai wieder ins Spiel

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 12.05.2021 / 16:01 Uhr von rp
Am 29. April hat eine Mehrheit der Genthiner Räte die Einleitung eines Amtsenthebungsverfahrens auf einer Sonderstadtratssitzung ins Spiel gebracht. Doch nun könnte es bald wieder soweit sein und der Beschluss kommt eventuell bald wieder auf die Tagesordnung der kommenden Stadtratsitzung am 20. Mai.

Die Sitzung am 29. April endete für die Mehrheit der Genthiner Räte unzufrieden, aber auch die Gegenseite hatte keinen Ihrer Beschlüsse durchbekommen. So wollten 17/28 Räten den amtierenden Bürgermeister einem Amtsenthebungsverfahren aussetzen, sodass der Genthiner den Bürgermeister erneut im Amt bestätigt oder ihn abwählt. Doch dazu kam es nicht, da die notwendige Mehrheit von 19 Stimmen nicht zusammengekommen ist. Aber auch die Beschlüsse der Grünen, oder das Gesuch des Bürgermeisters auf einen Beistand für 21.000 Euro, welcher ebenfalls von der Fraktion "Die Grünen" an den Bürgermeister herangetragen wurde, hat an diesem Tag keine Mehrheit gefunden. [Mehr dazu hier]

Grober Verfahrensfehler sorgt dafür, dass alle Beschlüsse unwirksam sind.

So hat der Landkreis der Gemeindeverwaltung in einem Schreiben mitgeteilt, dass man durch die Einflussnahme von Matthias Günther vor und während der Sitzung alle Beschlüsse für unwirksam erklärt.

Pressesprecherin des Landkreises Jerichower Land, Claudia Hopf-Koßmann schrieb uns genau: "Der Stadt Genthin wurde mitgeteilt, dass die vom Stadtrat der Stadt Genthin in dieser Sondersitzung getroffenen Entscheidungen wegen des Verstoßes des Bürgermeisters, Herrn Günther, gegen das Mitwirkungsverbot unwirksam sind und keine Rechtswirkung entfalten."

So hat Bürgermeister Matthias Günther selbst zwar zuvor sein Mitwirkungsverbot zu den einzelnen Beschlüssen erklärt, dennoch vorab seine ausführliche Stellungnahme verlesen und ins Ratsinformationssystem eingepflegt. Des Weiteren hat er sich mehrfach während den Tagesordnungspunkten vom Rand eingemischt und sich zu den Tagesordnungspunkten geäußert.

Diese Vorgehensweise hätte vom Stadtratsvorsitzenden Gerd Mangelsdorf (CDU), der mittlerweile 30 Jahre seinen Sitz im Rat hat, unterbunden werden müssen. Da dies nicht geschehen ist, sieht die Kommunalverwaltung hier eine Einflussnahme in die Entscheidungsfindung der Räte.

Was wird nun passieren?

Weil die Beschlüsse der Sondersitzung nun als unwirksam eingestuft wurden, müssten diese in der kommenden Sitzung, laut Geschäftsordnung als erstes behandelt werden. Einzig der Antragsteller, in diesem Fall Sebastian Hahn (Pro Genthin), kann den Tagesordnungspunkt zurückziehen.

Wir haben mit dem Antragsteller Sebastian Hahn von der Fraktion Pro Genthin gesprochen:

Hahn sieht derzeit nach seiner Aussage keinen Grund diesen Tagesordnungspunkt zurückzuziehen. Er deutete aber an, dass sich seine Fraktion nun zusammensetzen wird, um darüber zu beraten, wie man mit dieser neuen Situation umgeht. Es sei laut Hahn auch klar, dass der Antrag zwar von ihm komme, aber diese Forderung in drei Fraktionen des Genthiner Stadtrates eine Mehrheit findet.

Er sagte auch: „Ich möchte hier nochmal betonen, dass der Stadtrat selbst den Bürgermeister nicht abwählt, sondern dass wir dem Bürger sein demokratisches Recht geben, den Bürgermeister zu bestätigen oder vorzeitig abzuwählen. Ich verstehe auch nicht, wie man in Anbetracht der Lage gegen so einen Antrag stimmen kann. Jeder Stadtrat, der dem Bürger dieses Recht nicht einräumen will, der sollte in meinen Augen sein Verständnis von Demokratie überprüfen“.

Eine neue Chance?

Faktisch spielt diese Entscheidung der Kommunalaufsicht den Abwahlbefürwortern in die Karten. Denn wenn die Sitzung gültig gewesen wäre, dann hätte man frühestens in einem halben Jahr einen Abwahlantrag auf die Tagesordnung bringen können. Mit der Entscheidung der Kommunalaufsicht muss nun Bürgermeister Günther wieder um seinen Posten bangen.

Bilder

Archivfoto: Bürgermeister Matthias Günther (parteilos)
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