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Bürgermeister Matthias Günther gegen den Tourismusverein: Chancen für Günther stehen nicht schlecht!

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 04.11.2020 / 06:55 Uhr von rp
Gestern um 13:30 Uhr war der Auftakt der zweiten gerichtlichen Auseinandersetzung des Genthiner Bürgermeisters gegen den Tourismusverein Genthin, Jerichow, Elbe-Parey e.V.. Nachdem am 8. Oktober die erste Klage von Matthias Günther gegen seine Amtskollegen Nicole Golz und Harald Bothe abgewiesen wurde, muss sich das Burger Amtsgericht abermals mit den beiden Parteien auseinandersetzen.

Zwar ging es in der ersten Verhandlung stellvertretend um den Verein, jedoch hatte Matthias Günther, Golz und Bothe privat verklagt, um Ihnen seinen Willen im Verein rechtlich aufzuzwingen. Diese Klage wurde dann durch das Amtsgericht Burg abgeschmettert. [ Wir berichteten ]

Nicole Golz und Harald Bothe wurden nun allerdings in Ihrer Funktion im Verein und in Vertretung der mehrheitlichen Mitglieder des Tourismusvereins geladen. Dieses Mal geht der Bürgermeister von Genthin gegen die Ladung einer Mitgliedervollversammlung vor, da seines Erachtens ein Mitglied des Vereins nicht eingeladen und die Ladung selbst nicht ordnungsgemäß einberufen wurde.

Hintergrund

Dieses anscheinende Mitglied war der ehemalige Vorsitzende der GWG, Peter Jelitte. Jelitte war zu dieser Zeit Mitglied im Tourismusverein. 2017 wurde Jelitte dann in den Vorstand des Tourismusvereins gewählt. Kurz nach seiner Wahl ging Jelitte allerdings, Anfang 2018, als Vorsitzender der GWG in den Ruhestand und war somit nicht mehr ein Teil der GWG.

Sein Nachfolger bei der GWG wurde Jens Thormeyer. Nach dem Verständnis von Golz und Bothe und wohl auch der Mehrheit des Vereins, hat Thormeyer die Nachfolge des Herrn Jelitte als GWG- Mitglied des Vereins angetreten und Jelitte war somit nicht mehr Vorstandsmitglied.

Jelitte wirkte offenbar lange als Nichtmitglied im Vorstand

Rund 1,5 Jahre blieb dieser Umstand, nach Aussage von Nicole Golz, im Tourismusverein unentdeckt und Jelitte fungierte weiterhin als Vorstandsmitglied. Dieser Umstand muss dann irgendwie Peter Jelitte ebenfalls aufgefallen sein, denn wie Harald Bothe in der Gerichtsverhandlung erwähnte, hat Peter Jelitte nach anderthalb Jahren einen Antrag auf Mitgliedschaft im Verein gestellt, dem auch wiederum stattgegeben wurde und Jelitte seitdem wieder ordentliches Mitglied im Verein ist.

Auf Grund des Wegfalls von Jelitte aus dem Verein und somit auch als Vorstandsmitglied, wurde von Golz und Bothe eine gesonderte Mitgliederversammlung einberufen, um den freien Posten von Jelitte neu zu wählen. Matthias Günther prangert mitunter an, dass man Herrn Jelitte ebenfalls zu dieser Mitgliederversammlung hätte einladen müssen. Doch Golz und Bothe sagen, dass er zu diesem Zeitpunkt kein Mitglied des Vereins war. Auf dieser Mitgliederversammlung wurde dann an Stelle von Jelitte, mehrheitlich Christoph Michels in den Gesamtvorstand gewählt.

Richterin stellt unzulässige Ladung der Mitgliederversammlung nach Satzung fest und sieht die Satzung des Vereins als dringlichst überarbeitungswürdig an.

Die Richterin des Amtsgerichts Burg, Ulrike Walter, findet in der Satzung des Vereins schwere Mängel.

Weil Peter Jelitte, im Kontext der Satzung, nicht als Mitglied ausgetreten ist, hat er wohlmöglich auch seine Rechte nicht verloren. Zudem besagt die Satzung, dass ein Vorstandsmitglied für 5 Jahre gewählt wird und daher nicht einfach zu ersetzen ist.

Vielmehr sagte Richterin Walter, das zu klären wäre, ob die Mitgliedschaft des Herrn Jelitte auf Basis der Vertretung einer Gesellschaft wie der GWG beruht, in diesem Fall würde Thormeyer seine Nachfolge als Mitglied antreten, oder ob Peter Jelitte selbst in den Verein damals eingetreten ist. Dann wäre er weiterhin Mitglied und auch weiterhin im Vorstand des Vereins.

Der zweite Fehler, den die Richterin im Vorfeld sieht, war die Ladung der beklagten Mitgliederversammlung selbst. Denn laut Satzung muss es einen Beschluss des Gesamtvorstandes des Vereins geben, der eine Ladung einer gesonderten Mitgliederversammlung einberuft. Zudem hätte diese Ladung dann unter der Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte stattfinden müssen. Beide Dinge wurden nicht richtig umgesetzt.

Chancen für eine Annahme der Klage stehen nicht schlecht!

Ob es zu einer Verhandlung kommt, muss erst noch von Richterin Ulrike Walter geprüft werden. Sie selbst kündigte eine Entscheidung zum 25. November an.

Fazit: Es scheint so, dass Bürgermeister Matthias Günther einen Schritt weiterkommt und den Tourismusverein vor Gericht ziehen kann. Die Chancen für eine Rechtssprechung zu seinen Gunsten sind nach den Ausführungen der Richterin ebenfalls möglich. In diesem Fall wäre die angeprangerte Mitgliederversammlung unwirksam. Ändern wird sich dann wohl erstmal nichts, denn wie auf der Verhandlung festgestellt wurde, gab es bereits eine weitere Mitgliedervollversammlung am 17. September 2020. Auf dieser Sitzung wurde Peter Jelitte ebenfalls als Mitglied eingeladen und Christoph Michel abermals als Ersatz für Peter Jelitte mehrheitlich durch die Mitgliederversammlung bestätigt.

Diese Mitgliederversammlung ist laut Richterin Walter allerdings nicht Gegenstand der Klage. Ob diese Versammlung mit seinen Beschlüssen gültig war, muss dann wohlmöglich in einer erneuten Klage geklärt werden. Der Verein scheint sich jedoch immer wieder mehrheitlich für die aktuelle Zusammensetzung auszusprechen.

Wie plausibel die Klage für die Stadt Genthin und das Wirken des Tourismusverein ist, wurde bis heute nicht offenbart. Die genauen Umstände, weshalb es hier zur Klage kommen musste, sind immernoch unklar. Klagt Matthias Günther für Peter Jelitte und auf Kosten der Stadt Genthin gegen den Tourismusverein oder ist der Sachverhalt um Jelitte "Mittel zum Zweck" für einen anderen Grund? Welcher Schaden durch diese Klage von der Stadt Genthin abzuwenden ist wurde jedenfalls noch nicht ausgeführt.

Dokumente


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