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Kontrollen zum Herrentag: Jerichower Land ist mit seinem Sicherheitskonzept Vorreiter, steht damit aber in der Kritik

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 19.05.2020 / 17:01 Uhr von rp
Magdeburg öffnet erst wieder ab dem 22. Mai seine Gastbetriebe und verwehrt sich bewusst dem Verwaltungsaufwand, der hinter der Entscheidung, ab dem 18. Mai wieder zu öffnen, steckt. Nicht so im Jerichower Land,

ab dem ersten Tag, an dem die Landesregierung die Möglichkeit einer Öffnung offeriert hat, hat man im Jerichower Land seitens der Verwaltung reagiert und ein Eilverfahren für alle Gastbetriebe, die es betrifft, geschaffen.

Am vergangenen Wochenende hat sich der Landkreis, unter der Leitung des Beigeordneten rund um die Uhr bemüht, alle Betriebe, die ein Hygienekonzept und dem damit verbundenen Öffnungsantrag eingereicht haben, wie es Vorschrift vom Land Sachsen Anhalt ist, zu prüfen. [Wir berichteten]

Landrat Steffen Burchhardt sicherte in dem Interview mit dem Meetingpoint dabei zu, das man es jedem Betrieb möglich machen werde, schnellstmöglich wieder aufzumachen, notfalls werde man Mitarbeiter abziehen und an dieser Stelle einsetzen.

Landkreis geht in die Offensive

Im gestrigen Pressegespräch machte man seitens des Landkreises klar, dass man von der Landesregierung Auflagen bekommen hat und jeder Landkreis ein Sicherheitskonzept erarbeiten musste, damit eine Öffnung für die Gastbetriebe ab dem 18. Mai durchführbar ist. Dabei haben alle Landkreise in Sachsen-Anhalt ein gemeinsames Sicherheitskonzept abgestimmt, das im Kern im Jerichower Land erarbeitet wurde.

Für die Umsetzung forderte das Land ein Konzept mittels Auflagen und Kontrollen, die einer Großveranstaltung gleichkommt, was aber an einem Tag wie Christi-Himmelfahrt (Herrentag) auf den gesamten Landkreis gesehen, in dem Maße schlecht umzusetzen ist.

Dennoch hat man ein Sicherheitskonzept für den 21. Mai erarbeitet, um dennoch den Tag für die Jerichower Lander wie angekündigt stattfinden zu lassen. Dabei wurden folgende Kernelemente in dem Sicherheitskonzept als wichtig erachtet.

1. Der Betreiber eines Gastbetriebes muss sicherstellen, dass seine Mitarbeiter eine Mund und Nasenschutz während des Betriebes tragen und dem Gast muss die Möglichkeit der Handdesinfektion gegeben werden. Ein Mund- und Nasenschutz ist für den Gast nicht zwingend, es sei denn, der Betreiber besteht auf den Schutz.

2. Es darf kein Essen in Buffetform geben.

3. Das Platzangebot muss so gestaltet sein, dass der Abstand eines Tisches mindesten 1,5 Meter zu einem anderen Tisch mit Gästen eingehalten wird.

4. An einem Tisch dürfen maximal nur so viele Personen zusammen sitzen, wie es die aktuelle Verordnung vorsieht.

5. Es müssen Informationen und Aushänge für den Gast bereits bei der Begrüßung zu sehen sein und am Tisch vorliegen.

6. Gäste müssen bereits beim Betreten des Gastbetriebes, einschließlich des Außenbereichs in eine Anwesenheitsliste eintragen werden, in der Tischnummer und Uhrzeit erfasst werden.

7. Der Betrieb muss dem Gesundheitsamt im Vorfeld angezeigt worden sein.

8. Beim Außer-Haus-Verkauf muss ein Abstand von mind. 1,5m zu anderen Personen eingehalten werden. Im öffentlichen Bereich darf im Umkreis von 50 Metern zum Abgabeort kein Verzehr stattfinden.

9. Es darf keine musikalischen Untermalungen im Außer-Haus-Verkauf geben, da dies sonst als Veranstaltungsort gilt und Veranstaltungen noch bis Ende August untersagt sind.

Der Landkreis sieht zudem die Nichtöffnung der Gastbetriebe in Magdeburg als ein potentielles Risiko für einen unvorhersehbaren Besucheransturm zu Christi Himmelfahrt (Herrentag). Durch die Nähe und die gute Anbindung mit Radwegen, geht man im Sicherheitskonzept davon aus, das Magdeburger die Gelegenheit nutzen könnten, um den 21. Mai im Jerichower Land zu feiern.

Zur Überprüfung des aufgestellten Sicherheitskonzepts sind vermehrte Kontrollen im gesamten Landkreis vorgesehen. Dabei sollen nicht nur die Gastbetriebe unter die Lupe genommen werden, sondern auch beliebte Orte die als Hot-Spots gelten.

Der Landrat lobte die Zusammenarbeit mit den Gemeinden, in einer Konferenz waren sich alle Bürgermeister einig und boten ihre Unterstützung für den 21. Mai an.

Landkreis suchte unter den Mitarbeitern nach Freiwilligen, um dem Sicherheitskonzept nachzukommen.

Für Unmut sorgte dann eine Veröffentlichung eines Unbekannten, der einen Screenshot von einem internen Aufruf des Landkreises durch die sozialen Medien veröffentlichte. In diesem warb die Verwaltung um eine freiwillige Mithilfe, um die Sicherheitsüberprüfungen für den Herrentag personell stemmen zu können.

Fazit: Rückkehr zur Normalität

In den vergangenen Wochen wurden zaghafte Lockerungen der Verordnung durch Bund und Land beschlossen, damit das normale Leben unter Anbetracht der Infektionszahlen langsam wieder anlaufen kann. Einzig mit dem Ziel, sich wirtschaftlich und gesellschaftlich in Richtung Normalität zu bewegen. Aber wer schätzt nun ab, wie und unter welchen Bedingungen man das Ganze vor Ort realisiert? Bund und Land stellen Städte, Kommunen sowie Landkreise in die Pflicht der Umsetzung. Ob die Herangehensweisen nun die Richtigen sind, wird man im Nachhinein auswerten müssen. Faktisch drohen uns mit einer steigenden Infektionszahl auch erneute Restriktionen und Schließungen. "Ein hätte, wenn und aber," bringen in diesem Fall niemanden mehr was, weshalb man hier den Grundsatz „Lieber zu viel als zu wenig“ durchaus seine berechtigte Anwendung geben kann.

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