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Ab dem 22. dürfen so alle wieder öffnen, die einen Betrieb unter den Bestimmungen der Corona-Hygieneverordnung beim Landkreis anzeigen. Alle Gastbetriebe die bereits vor dem Herrentag, am 18. Mai ihre Pforten öffnen wollen, müssen einen Antrag beim Landkreis stellen [
wir berichteten], dem dann eine Schnellabnahme durch Mitarbeiter des Landkreises vor Ort folgt. Erfüllen diese dann alle gesonderten Auflagen, dürfen diese am 18. Mai wieder öffnen.
Der Landkreis hat für alle Betriebe extra ein Antragsformular am vergangenen Mittwoch online gestellt. Bereits heute wurde mit der Prüfung der Antragsteller begonnen und danach eine Genehmigung vor Ort ausgestellt. Selbst Landrat Steffen Burchhardt und der Beigeordnete des Landkreises Thomas Barz rückten zur Verstärkung mit aus. So auch beim Erlebnisdorf in Elbe-Parey, das durch seinen Inhaber Björn Thomas einen Eilantrag gestellt hatte.