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Kein Plan und Erklärungsnot zum Stadtkulturhausbeschluss – Wie es aus unseren Erkenntnissen dazu kam

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 30.05.2021 / 11:07 Uhr von rp
Die CDU in Genthin war Federführer für das vorzeitige „Aus“ des Stadtkulturhauses in Genthin. So hatte Fraktionsvorsitzender Klaus Voth im Namen seiner Fraktion am 20. Mai eine Beschlussvariante zur Abstimmung gebracht, die keine Planungssicherheit für die QSG mbH zum Betrieb des Stadtkulturhauses ab dem Jahr 2022 bringt.

Stattdessen wurde eine Variante verabschiedet, die das kulturelle Wirken der Vereine auf mehrere Standorte verteilen sollte. In einer kürzlich veröffentlichten Pressemitteilung behauptet die CDU, dass sie keinesfalls das vorzeitige "Aus" des Stadtkulturhauses beschlossen habe, da die Nutzung des Stadtkulturhauses schließlich auch als möglicher Standort in Variante 4 aufgeführt ist. Doch wie dies umgesetzt werden soll, verrät die Variante nicht. Weder der Betreiber, noch die Finanzierung und der Leistungsumfang sind in dieser Variante geklärt.

Weil dies für die QSG – mbH keinesfalls eine Planungssicherheit darstellt, hat der Geschäftsführer Lars Bonitz für das Unternehmen in der vergangenen Woche die Reißleine gezogen und das „Aus“ ab 2022 verkündet.

Auf Nachfrage zur veröffentlichten Pressemitteilung der Genthiner CDU Fraktion [Klick] haben wir den Vorsitzenden der CDU Fraktion mit folgenden Fragen um eine Erklärung gebeten.

Wir haben folgende Fragen gestellt:

1. Gibt es seitens Ihrer Fraktion eine Idee, wie es der QSG- mbH ab 2022 ermöglicht werden kann, dass das Stadtkulturhaus weiterhin für die Vereine geöffnet bleibt?

2. Gibt es eine Alternative zum Stadtkulturhaus, in dem man ähnlich große Veranstaltungen, wie etwa Abi-Bälle oder Jugendweihen stattfinden lassen könnte, ohne gegen geltende Sicherheitsbestimmungen zu verstoßen?

3. Gibt es seitens Ihrer Fraktion bereits einen Plan, bis wann man verbindlich den Vereinen eine zugesicherte Lösung für das eventuelle Wegfallen des Stadtkulturhauses erarbeitet hat?

Klaus Voth schrieb dazu:

Die CDU-Fraktion im Stadtrat Genthin setzt sich für eine zukunftsorientierte und dauerhafte Lösung der Problematik für die Stadt, ihre Bürger, Vereine und Kulturschaffenden ein.

Das Stadtkulturhaus ist auf Grund bestehender und zurzeit noch nicht erfüllter Sicherheitsanforderungen nicht nutzbar. Diese speziellen, offenen und als Voraussetzung für die Nutzung zu erfüllenden Sicherheitsanforderungen sind der CDU-Fraktion nicht bekannt. Die Stadt Genthin war und ist nicht der Eigentümer der Immobilie. Wir werden uns im Stadtrat und unsere Vertreter in den Gremien des Stadtrates intensiv dafür einsetzen, dass in unser aller gemeinsames Interesse, die Unsicherheit für alle Betroffenen beseitigt und eine sichere Heimstatt für Kultur und Sport in Genthin gewährleistet wird. Unsere Ideen und Vorschläge für die Realisierung dieser Zielstellung werden wir in die Arbeit der Ausschüsse des Stadtrates einbringen und auf die schnelle Umsetzung ohne weiteren Zeitverzug drängen.

Das Fazit aus der Antwort ist in unseren Augen, wir wissen noch nicht, wie es weitergehen soll und haben auch noch keinen konkreten Plan zur Rettung der Situation. Dies zeigt, dass sich die CDU der Konsequenz der beschlossenen Variante 4 im Vorfeld nicht bewusst war. Nun versucht die CDU, die neben Linken und Grünen für die Situation verantwortlich ist, sich mit einer für die Vereine wenig aussagekräftigen Pressemitteilung zu rechtfertigen und brilliert mit Planlosigkeit und kaum beruhigenden Aussagen.

Die Umstände zur Entscheidung trägt allerdings nicht nur die CDU Fraktion, vielmehr haben alle Verantwortlichen zu lange keine vernünftige Lösung erarbeitet.

Die Stadt Genthin hat es, unter der Leitung von Matthias Günther, einfach verschlafen, das Thema rechtzeitig in die Ausschüsse zu bringen. Auf der anderen Seite steht die schwache Ausschussarbeit, aus der schlussendlich die vier Varianten, die wir unten als PDF noch einmal zur Verfügung stellen, entsprungen sind.

Denn eigentlich war seit dem Verkauf des Stadtkulturhauses im Jahr 2017 klar, dass man für 2022 einen neuen Plan für ein Stadtkulturhaus braucht. Zu Beginn stand das Stadtkulturhaus 2.0 Projekt an erster Stelle. Dies wurde allerdings dann wieder verworfen, sodass der Bürgermeister Matthias Günther erneut mit dem Eigentümer des Stadtkulturhauses, der Inprotec AG, einen Vertrag über die Weiternutzung des Stadtkulturhauses ab 2022 für weitere 10 Jahre einging. Denn die QSG hat lediglich nur bis 31.12.21 mit der Inprotec AG eine Übergangslösung für die Genthiner vereinbart. Ab 2022 brauchte die Stadt also einen konkreten Plan, wer dann der offizielle Betreiber sein soll und vor allem, was dieser zu leisten hat.

Tatsächlich war nach unseren Informationen, bis zur Sitzung am 20. Mai 2021 nicht geregelt, wie denn der Betrieb am Standort in der Ziegelleistraße mit der Variante 4 weitergehen könnte.

QSG und Stadt waren in vielversprechenden Verhandlungen

Wie uns Geschäftsführer Lars Bonitz in einem Gespräch mitteilte, hat die Stadt um Abgabe eines Betreiberkonzeptes gebeten, was die QSG schlichtweg nicht erstellt hat, weil sie ab 2022 nicht mehr in der Verantwortung an dieser Stelle steht, sondern die Stadt selbst. So wäre es laut Bonitz üblich, dass die Stadt an eine zukünftige Betreibergesellschaft mit spezifischen Vorstellungen herantritt, damit ein maßgeschneidertes Angebot zum Betrieb des Hauses abgeben werden kann. Diese Vorstellungen fehlten der Stadtverwaltung allerdings, wenn man nun das Wirrwarr ums Stadtkulturhaus betrachtet.

Einzig die Variante 2 war für die QSG- mbH, laut Lars Bonitz, als vielversprechend eingestuft worden. Dazu hatte man bereits mit der Bauamtsleiterin Dagmar Turian ein grobes Konzept erarbeitet, welches den Betrieb des Kulturhauses für die kommenden Jahre gesichert und sogar eine Investitionsvereinbarung seitens der QSG für den Standort getragen hätte. Die Inprotec AG wäre laut Bonitz ebenfalls für diese Lösung offen gewesen.

Trotzdem hat die Stadt immer noch die Möglichkeit ihren Vertrag mit der Inprotec AG zu nutzen, um das Stadtkulturhaus in Eigenregie zu betreiben oder einer Betreibergesellschaft zu überlassen. Jedoch dürfen die Kosten als Übergangslösung unbezahlbar werden, wenn man einen anderen Standort langfristig will. Denn laut Geschäftsführer Lars Bonitz, müssen mindestens 80.000 Euro für den jährlichen Betrieb aufgewendet werden. Die Investitionen, wie Brandschutz und Modernisierung des geschichtsträchtigen Gebäudes sind hier noch nicht inbegriffen.

Aber auch eine Mehrzweckhalle in der Berliner Chaussee dürfte bestenfalls noch 3-4 Jahre dauern und wird aktuell sogar durch einen Beschluss des Stadtrates verhindert. Denn die Räte haben erneut beschlossen nochmals eine Fördersumme von rund 1,6 Millionen bis 30.09. für den Standort zu beantragen. Sollten diese Mittel dann zum Einsatz kommen, wäre eine Mehrzweckhalle an diesem Standort nicht mehr möglich, da die Mittel unter anderen Vorraussetzungen beantragt wurden. Einzig der Verzicht auf die ursprünglichen Pläne zur Modernisierung der Sportstätte würden den Weg ebnen. Jedoch sind dann die Vereine dennoch mehrere Jahre in ihrer Vereinsarbeit ohne Stadtkulturhaus vermutlich stark eingeschränkt.

Dokumente


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