Eine besorgte Zeugin sagte der Polizei, dass es wiederholt zu einer nicht fachgerechten Schafschlachtung gekommen sei.
Als die Beamten vor Ort eintrafen, bestätigte sich der Sachverhalt. Infolgedessen wurde das Veterinäramt des Landkreises hinzugezogen. Nach umfangreicher Begutachtung der Lage, konnte unter anderem festgestellt werden, dass der 40-jährige Beschuldigte keinen Sachkundenachweis für eine fachgerechte Schlachtung vorweisen konnte. Weiterhin wurde es unterlassen, die zwingend erforderliche amtliche Fleischbeschau durchführen zu lassen, so eine Polizeisprecherin.
In Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt konnten somit diverse Verstöße gegen das Tierschutzgesetz ermittelt werden. Das Veterinäramt hat die Ermittlungen aufgenommen. Der Beschuldigte wird sich nun auf mehrere Ermittlungsverfahren einstellen müssen.