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Mund-Nasen-Schutz Verweigerer führt Waffe mit sich

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 01.12.2020 / 12:02 Uhr von rp/Polizeimeldung
Bereits am 28. November 2020, gegen 18:45 Uhr kontrollierten Bundespolizisten auf dem Hauptbahnhof in Magdeburg einen 28-jährigen Deutschen.

Aufgefallen war er den Beamten, da er keinen Mund-Nasen-Schutz trug. Eine Begründung hierfür konnte er nicht vorweisen. Bei dem Abgleich seiner Personalien im polizeilichen Informationssystem wurde bekannt, dass der Mann schon mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten war. Die Nachfrage, ob er verbotene Gegenstände mit sich führt, negierte er.

Bei der Kontrolle seines mitgeführten Rucksackes fanden die Beamten allerdings eine Gasdruckwaffe, für die er einen kleinen Waffenschein benötigt hätte. Letzteres konnte er nicht nachweisen. Somit wurde die Waffe sichergestellt. Seine Annahme, dass er die Waffe mit sich führen kann, nur, weil er sie frei erworben habe, wurde durch die Beamten umfassend entkräftet.

Der 31-Jährige beging mit dem verbotenen Führen der Waffe einen Verstoß gegen das Waffengesetz. Bezüglich des Nichtragens des Mund-Nasen-Schutzes wird die dementsprechende Behörde informiert.

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