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Burg: Weitere Zeugen sagen gegen den Schulleiter der Diesterwegschule aus - Er soll die Tür abgeschlossen und eine Schülerin begrabscht haben

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 24.11.2020 / 07:50 Uhr von rp
Auch an diesem Montag ging die öffentliche Verhandlung des momentan suspendierten Schuldirektors, der Sekundarschule „A. Diesterweg“ in Burg vor dem Amtsgericht weiter. Drei weitere Zeuginnen haben an diesem Verhandlungstag ihre Aussage gegen den Direktor gemacht. Zwei der Zeuginnen sind dabei noch unter 18 Jahre und zudem noch Schülerinnen an der Schule, weshalb hier die Öffentlichkeit vom Richter ausgeschlossen wurde. So lief der gestrige Prozesstag:

Eine 19-Jährige, die derzeit eine Ausbildung macht, hat vor Gericht berichtet, wie sie das erste Mal mit dem Schulleiter beim Bockspringen unangenehme Erfahrungen gemacht haben will. Da die Zeugin selbst nicht gut über das Sportgerät kam, hat der Angeklagte wohl angeboten, ihr beim Übersprung zu helfen. Dabei habe der Schulleiter am Po der Schülerin angefasst und drübergeholfen. Dies empfand die ehemalige Schülerin als verstörend.

Wenige Minuten nach dem Ende der Sportstunde, soll der Angeklagte in die Umkleidekabine der Mädchen gekommen sein und den Schülerinnen beim Umziehen zugesehen haben. Die Zeugin beschrieb seine Blicke in ihre Richtung als komisch und eklig.

Dieser Umstand, dass der Angeklagte in die Umkleide der Mädchen ginge, soll angeblich keine Seltenheit gewesen sein. Ständig habe er die Mädchenumkleide direkt nach dem Sportunterricht aufgesucht und den Mädchen beim Umziehen zugeschaut, so sinngemäß die Zeugin.

Auf dem Weg zur Toilette abgefangen

Ein anderes Mal ist die Zeugin, laut ihrer Aussage, während des Unterrichts, von der dritten Etage auf die Toilette in die zweite Etage der Schule gegangen. Dabei soll ihr der Angeklagte vor dem Lehrerzimmer begegnet sein und sie angesprochen haben. Während des Gesprächs soll er seine Hand auf ihre Schulter gelegt haben und über den Arm, mit der Hand bis zum Po gegangen sein, wo er anfing ihren Po zu kneten.

Klassenlehrerin soll weggeschickt worden sein

Ein weiterer Vorfall ist dann nach Aussage des mutmaßlichen Opfers im Büro des Angeklagten passiert. Der Schulleiter hatte sie in ihrer Funktion als Klassensprecherin in sein Büro bestellt, so die 19-Jährige. Da sie selbst Angst vor einer alleinigen Begegnung mit dem Schulrektor hatte, hat sie beim Lehrerzimmer gehalten und ihre Klassenlehrerin gefragt ob sie mit zu dem Treffen kommen könnte. Die damalige Klassenlehrerin soll nach der Aussage der Zeugin mitgegangen, aber vom Angeklagten wieder weggeschickt worden sein. Daraufhin habe der Angeklagte ihrer Aussage nach, das Büro abgeschlossen und sich neben sie gesetzt und fing an ihren Oberschenkel zu streicheln.

Aus Angst sei sie dann weiter weggerutscht, woraufhin sich der Angeklagte ihr wohl abermals näherte und die Hand auf die Schulter legte und schlussendlich mit der Hand unter den Po gewandert sein soll und anfing zu kneten, worauf sie dann aufsprang und den Raum verlassen wollte.

Der Angeklagte soll ihr daraufhin damit gedroht haben, dass sie von der Schule fliegen würde, wenn sie jemanden davon etwas erzähle.

Dieses Szenario hat sich laut der Zeugin noch ein weiteres Mal abgespielt, als sie erneut in das Büro des Rektors, aufgrund ihres Verhaltens im Unterricht gerufen wurde.

Klassenlehrerin informiert

Eines Tages habe, so die damalige Schülerin, eine andere Schulkameradin sich in die Runde gewandt und gefragt, ob der Schulleiter sie auch schonmal angefasst habe. Mehrere Mädchen haben sich daraufhin gemeldet. Einige der Mädchen sollen sich dann zusammengetan und die damalige Klassenlehrerin unter Tränen über ihre Erlebnisse informiert haben.

Ausfall der Klassenlehrin soll zu Schikane durch den Angeklagten geführt haben

Leider sei die damalige Klassenlehrerin kurz danach krank geworden und fiel eine Weile aus, hieß es. Nach Vermutung der Zeugin, hatte die Klassenlehrerin ihre Stellvertreterin über die Erlebnisse der Mädchen informiert. Diese habe mutmaßlich den Schulleiter über die Aussagen der Mädchen eingeweiht.

Wie die Zeugin dann berichtete, fing nach dem Ausfall der Klassenlehrerin die Schikane durch den Direktor an. So habe er insgesamt vier Mal die Polizei wegen der Zeugin gerufen und behauptet, dass sie unter dem Einfluss von Drogen stünde. Nach Aussage des Mädchen, fiel jeder Drogentest bei der Polizei negativ aus, weshalb sich dann auch der Vater erbost darüber mit dem Direktor unterhielt. Der Direktor soll alle Vorwürfe von sich geschoben haben und nach Aussage der Zeugin behauptet haben, dass sie lüge und Drogen nehmen würde.

Schulleiter soll Mädchen aufgelauert haben

Der Richter fragte etwas genauer nach, da die Zeugin bei der Polizei angegeben hatte, dass es mehrere Vorfälle auf dem Weg zur Toilette gegeben habe und er sie jedes Mal angefasst haben soll. Die 19-Jährige bejahte diesen Umstand, weshalb der Richter wissen wollte, warum sie sich besonders an diesen Vorfall vor dem Lehrerzimmer so direkt erinnere?

Angeblich soll der Angeklagte bei den anderen Malen von anderen Personen gestört worden sein, weshalb diese Begegnungen weniger prägnant ausfielen. Dennoch habe er nach der Aussage der Zeugin aus seinem Büro sehen können, wenn sie die Treppe herunter ging und soll ihr somit jedes Mal aufgelauert haben.

Zweifelhafte Begründung?

Die Staatsanwältin wollte dazu wissen, weshalb sie dann immer auf dieselbe Toilette ging, wenn sie doch wusste, dass ihr dort der Angeklagte begegnen kann. Daraufhin entgegnete die 19-Jährige, der Weg zur Toilette sei immer der Kürzeste gewesen.

Keine Alternative

Mehrmals ist die Zeugin am Tag auf diese Toilette gegangen, nach ihrer Aussage zwei bis dreimal am Tag.

Auf Nachfrage des Strafverteidigers des Angeklagten sagte die damalige Schülerin aus, es gebe auf der dritten Etage im Haus I keine Mädchentoilette. Darum ist sie immer auf die Toilette im zweiten Stock, in der Nähe des Büros vom Angeklagten gegangen.

Widersprüchliche Aussage zu einem weiteren Treffen mit dem Schulleiter

Der Richter fragte zu einem Treffen beim Rektor wegen einer Schwangerschaft nach. 2018 wurde die Zeugin schwanger. Nach ihrer Aussage bekam dies der Schulleiter mit, weshalb sie abermals zum Direktor bestellt wurde. Aus Angst vor einer erneuten Konfrontation, habe sie eine Schulfreundin gefragt, ob sie mit ihr käme. Da der Angeklagte die Freundin wegschicken wollte, ging sie ebenfalls nicht ins Büro des Schuldirektors.

Bei der Polizei hat sie allerdings ausgesagt, dass es ein Treffen gegeben hat und der Schulleiter sie, wie zuvor beschrieben, berührte. Zudem soll die Klassenlehrerin statt der Freundin weggeschickt worden sein. Da der Richter nachfragte, was nun richtig sei, gab die Zeugin an, dass es definitiv mit der Freundin war und sie nicht beim Rektor gewesen sei.

Die Aussage von damals, muss sie nach eigener Angabe durcheinandergebracht haben, weil es nur den einen Vorfall mit der Klassenlehrerin gab.

Mit kiffenden Schulkameraden in Verbindung gebracht

Der Rechtsanwalt vom Beschuldigten ging dann noch einmal auf die Geschichte mit dem Drogentest ein und wollte wissen, wie das abgelaufen sei. Daraufhin sagte die 19-Jährige, dass ein paar Jungs aus ihrer Klasse auf dem Schulhof gekifft haben, sie aber damit nichts zu tun habe und der Schulleiter sie ohne jeden Grund in die Sache reingezogen hat. Die Ergebnisse der Drogentests, welche jedes Mal negativ ausfielen, hatte sie dem Angeklagten immer aushändigen müssen, so die damalige Schülerin.

Zeugin soll per APP genötigt worden sein

Zum Schluss ihrer Aussage, holte die 19- Jährige noch eine Niederschrift einer von ihr gestellten Strafanzeige hervor. Auf Nachfrage des Richters offerierte die Zeugin, dass sie mittels eines Messengerdienstes Namens "TELLONYM" genötigt wurde. Die TELLONYM-APP macht es möglich, dass man völlig anonymisiert jemanden eine Nachricht zukommen lassen kann. Dabei bedient sich diese APP, wie z.B. WhatsApp, auf Wunsch auch der eigenen Kontaktliste des Smartphones.

Die Zeugin hat nach eigener Aussage darüber von jemanden die Nachricht erhalten. "Pass auf, was du vor Gericht sagst, sonst wird es böse für dich enden,". Die Zeugin hat daraufhin gegen den Schulleiter eine Strafanzeige gestellt.

Vor dem Amtsgericht Burg wurden gestern noch zwei weitere Zeuginnen im nichtöffentlichen Teil gehört, welche ebenfalls über die Erlebnisse mit dem Schulleiter aussagten. In wieweit sich deren Aussage auf den Prozess auswirkt, kann nur spekuliert werden. Allerdings geht die Verhandlung noch bis zum bis zum 14. Dezember.

Der Anwalt des Angeklagten, Ronni Krug, postete auf der Facebookseite seiner Kanzlei anscheinend seine Sicht der Dinge zum Prozess, wobei seine Euphorie im Gegenzug zum vorangegangen Post, etwas nüchterner aufgenommen werden kann.

Er schreibt zum Beispiel,

"DAS MONTAG DEJA VUE...
...am Amtsgericht Burg. Heute der dritte Termin in einer eher unappetitlichen Strafsache. Details erspare ich mir zum Schutz aller Beteiligten. Das der Fall eher unschön ist, erkennt man unter anderem an den ?-Likes in meinem letzten Beitrag hierzu. Und ehrlich, ich verstehe das im konkreten Fall sogar. Mal davon ab, dass es Meinungsfreiheit ist, kann und darf man wenn man nur eine oder zwei Zeugenaussagen kennt, empört sein.

Aber: als Verteidiger ist es bei so einer Konfliktverteidigung mein Job den Finger in Wunden zu legen. Das gehört zum Rechtsstaat dazu. Nunja...vorbei ist hier jedenfalls noch nichts. Es stehen mindestens 3 weiter Termine an. Immer wieder Montags halt...," so Rechtsanwalt Ronni Krug.

Der öffentliche Prozess gegen den Schulleiter wird am kommenden Montag (30.11.) fortgesetzt. Wer an dem Prozess teilnehmen möchte, kann dies ohne jegliche Voranmeldung tun.

Am kommenden Montag sind weitere Zeugen geladen, wobei dieses Mal auch die ehemalige Klassenlehrerin der heute 19- jährigen Zeugin aussagen soll. Bisher sind noch keine Zeugen für den Angeklagten gehört worden, ob es beim nächsten Mal anders ist, erfahrt ihr pünktlich auf dem Meetingpoint.

Ein weiterer Verhandlungstermin ist der 7. Dezember.

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