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Hebesätze der Realsteuern 2019

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 11.07.2020 / 13:13 Uhr von pm/statistisches Landesamt
Die Spanne der Grundsteuer- und Gewerbesteuerhebesätze für 2019 reichte in den 218 sachsen-anhaltischen Kommunen von 200 % bis 510 %. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, lag der Hebesatz bei der Grundsteuer A im Schnitt bei 333 % und bei der Grundsteuer B bei 420 %. Für die Gewerbesteuer wurde ein landesdurchschnittlich gewogener Hebesatz von 376 % ermittelt.

Für Acker, Wald und Wiese (Grundsteuer A) lagen die Hebesätze im Vergleich zum Vorjahr unverändert zwischen 200 % (Kretzschau) und 500 % (Edersleben).

Köthen (Anhalt) setzte mit 510 % den höchsten Hebesatz für bebaute oder bebau-bare Grundstücke (Grundsteuer B) fest. Auf Platz 2 mit 500 % folgte die Stadt Halle (Saale). Die Landeshauptstadt Magdeburg, Dessau-Roßlau und Merseburg fanden sich mit einem Hebesatz von 495 % auf Rang 3 bei dieser Steuerart. Barleben reduzierte den im Vorjahr gültigen Hebesatz um 250 Prozentpunkte auf 450 %.

Der Hebesatz bei der aufkommensstärksten Steuerart, der Gewerbesteuer, war in Colbitz mit 299 % wie schon im Vorjahr am niedrigsten. Die 3 kreisfreien Städte Dessau-Roßlau, Halle (Saale) und die Landeshauptstadt Magdeburg sowie die Stadt Thale setzten unverändert mit 450 % fest. In Stößen wurde 2019 der Hebesatz für die Gewerbesteuer ebenfalls auf 450 % angehoben.

Die Angaben zu den Hebesätzen aller Kommunen Sachsen-Anhalts aus dem Real-steuervergleich sind in die Gemeinschaftsveröffentlichung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, welche die Hebesätze der Realsteuern nach Bundes-ländern für die:

Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen)
Grundsteuer B (für sonstige Grundstücke)
Gewerbesteuer


des Jahres 2019 enthält, eingeflossen. Die Gemeinschaftsveröffentlichung ist abrufbar unter https://webshop.it.nrw.de/de-tails.php?id=22920.

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