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5 % der Beschäftigungsverhältnisse in Sachsen-Anhalt lagen 2018 auf dem Mindestlohnniveau

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 29.06.2020 / 17:48 Uhr von pm -Statistische Landesamt in Sachsen-Anhalt
Wie das Statistische Landesamt in Sachsen-Anhalt auf Basis der endgültigen Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung 2018 mitteilt, lag das Niveau der durchschnittlichen Bruttostundenverdienste für 44 000 sozialversicherungs-pflichtige Beschäftigungsverhältnisse auf Höhe des für 2018 geltenden gesetz-lichen Mindestlohns (8,84 EUR/h), was etwa 5 % der SV-pflichtigen Beschäfti-gungsverhältnisse in Sachsen-Anhalt entsprach.

Von den im Rahmen der Verdienststrukturerhebung im Jahr 2018 erfassten 879 000 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen (Jobs) in Sachsen-Anhalt wurden 44 000 auf Höhe des für 2018 geltenden Mindestlohns mit 8,84 EUR/h vergütet. Der Anteil der Jobs mit Mindestlohn, gemessen in einem Be-reich von 8,79 EUR/h - 8,88 EUR/h, entsprach mit 5 % in Sachsen-Anhalt dem durchschnittlichen Niveau der neuen Bundesländer. Für das frühere Bundesgebiet lag der Anteil bei 2 %, ebenso wie der Durchschnitt über das gesamte Bundesgebiet, bezogen auf bundesweit 39,4 Mill. Jobs. Der Anteil von Jobs mit Mindestlohn an al-len war in Sachsen-Anhalt 2,5-mal so hoch wie im Bundesdurchschnitt.

Frauen waren bundesweit öfter in Jobs auf Mindestlohnniveau beschäftigt als Män-ner. Der Anteil von durch Frauen ausgeübten Jobs auf Mindestlohnniveau lag in Sachsen-Anhalt bei 62 %, im Schnitt der neuen Bundesländer waren es 59 %, auf Bundesebene 57 %. In Sachsen-Anhalt waren mit 40 % überwiegend in Teilzeit ausgeübte Jobs auf Min-destlohnniveau betroffen, 23 % entfielen auf Vollzeit, 37 % auf Minijobs bzw. gering-fügig entlohnte Beschäftigung. Diese Verteilung des Beschäftigungsumfangs ent-sprach der Struktur in den neuen Bundesländern. Deutlich unterschied sich die Ver-teilung im früheren Bundesgebiet mit einem Anteil von 23 % der Jobs in Teilzeit, 11 % in Vollzeit und 66 % in Minijobs.

In Sachsen-Anhalt und im Schnitt der neuen Bundesländer wurde für den Mindest-lohn länger pro Woche gejobbt, als im früheren Bundesgebiet. Die Zahl der durch-schnittlich bezahlten Arbeitsstunden für die auf Mindestlohnniveau vergüteten Be-schäftigungsverhältnisse lag in Sachsen-Anhalt 2018 bei 21,3 h/Woche, was dem Niveau der neuen Länder entsprach. Im früheren Bundesgebiet waren es 14,7 h/Woche, beeinflusst durch den höheren Anteil an Minijobs im früheren Bun-desgebiet, mit einer Arbeitszeit von durchschnittlich 8 bezahlten Stunden pro Woche.

Basis für diese Darstellung sind erste Berechnungen aus endgültigen Ergebnissen der im Ab-stand von vier Jahren auf Seite der Arbeitgeber erhobenen Stichprobe zur Verdienststrukturer-hebung (zuletzt für das Berichtsjahr 2018).

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