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Neuerung bei Notfallbetreuung und Erweiterung der Beratungsangebote für Familien

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 06.04.2020 / 15:00 Uhr von mz/pm
Mit Inkrafttreten der 3. SARS-CoV-2-EindV in der vergangenen Woche sind nun auch Kinder von der Schließungsverfügung der Kindertagesstätten und Schulen ausgenommen, die zur Sicherung des eigenen Wohls und ausschließlich auf Veranlassung des Jugendamtes eine Kindertageseinrichtung besuchen sollen. Das teilte der Landkreis Jerichower Land mit. Weiterhin heißt es:

Diese sogenannte Notbetreuung war zuvor ausschließlich Kindern vorbehalten, deren Eltern in systemrelevanten Berufen tätig sind. Das Jugendamt hat die Verordnungsänderung entsprechend angepasst. Unter der Rubrik Allgemeinverfügungen, Verordnungen und Dokumente kann das neue Formular "Nachweis für den Bedarf einer Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen / Horten im Landkreis Jerichower Land" abgerufen werden.

Generell ist festzustellen, dass die Notbetreuung bisher in geringem Umfang genutzt wird. Mit Stand 30.03.2020 wurden 333 Kinder in den Kindertageseinrichtungen und Horten betreut.

Dies entspricht bei 6.463 Kindern während der Regelbetreuung, einer Betreuungsquote von 5,15 %. Durch die nunmehrige Ausweitung der Anspruchsberechtigungen kann mit einer weiteren Erhöhung der Betreuungsquote gerechnet werden.

Durch die Schließungen der Kindertagesstätten und Schulen im Landkreis Jerichower Land, sowie der durch die Landesregierung erlassenen Kontaktsperre, werden Familien aktuell vor ganz besondere Herausforderungen gestellt. Permanente räumliche Nähe kann zu Konflikten führen und den Familienfrieden nachhaltig stören.

In solchen Situationen ist es ratsam, pädagogischen Rat zur Konfliktbewältigung in Anspruch zu nehmen. Eine Übersicht zu den Angeboten sowie Hinweise zur Bewältigung des Alltags sind auf der [Informationsseite]
des Landkreises Jerichower Land abrufbar.

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