Logo

Hundesteuern nicht gezahlt?!: Stadt Möckern prüft Hundebesitzer

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 24.02.2020 / 13:01 Uhr von mz/pm
Wie nahezu alle Städte in Deutschland, erhebt auch die Stadt Möckern eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die „Vierbeiner“ vom Hundehalter bei der Verwaltung angemeldet werden.

In Möckern beträgt die jährliche Hundesteuer derzeit 40 Euro für den ersten Hund. Entsprechend mehr müssen die Hundehalter für zwei oder mehr Hunde bezahlen.

Leider musste in zurückliegender Zeit festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind, teilte die Stadt heute mit.

Aus Gründen der Steuergerechtigkeit hat die Stadt Möckern nun entschieden, eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen. Dazu werden alle Haushalte der Stadt Möckern in den nächsten Wochen durch Mitarbeiter einer beauftragten Firma aufgesucht. Diese sind wochentags in der Zeit von 10 bis 20 Uhr und samstags bis 17 Uhr unterwegs.

Die Firma wird durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Dazu trägt jeder Mitarbeiter sichtbar eine von der Stadt Möckern ausgestellte Legitimation. Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten und keine Steuern oder Gebühren vor Ort erhoben.

"Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Zudem können Bußgelder geltend gemacht werden. Daher empfehlen wir jedem Hundehalter, diese schnellstens anzumelden," so Sylvia Bormann, Mitarbeiterin der Stadt Möckern.

Dieser Artikel wurde bereits 3.439 mal aufgerufen.

Werbung