In den vergangenen Wochen haben Beschwerden von Friedhofsbesuchern auf dem Friedhof Genthin gehäuft. Das teilte die Stadt mit.
Die Friedhofsbesucher beklagen entwendeten oder umgestoßenen Grabschmuck, ja sogar auf Grabsteine und Grabplatten ausgekipptes Wachs von Grablampen. Abgesehen von den Zumutungen für die Hinterbliebenen, sind solche Aktionen kein „dummer Streich“, sondern stellen eine Straftat gem. §168 StGB – Störung der Totenruhe - dar und können strafrechtlich verfolgt und geahndet werden.
Besonders betroffen waren in den vergangenen Tagen Eltern von verstorbenen Kindern, deren Grabstellen ebenfalls geschändet wurden. Die Stadt Genthin hat Anzeige bei der Polizei erstattet.