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Aufruf an die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe des Landkreises Jerichower Land

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 23.06.2019 / 09:18 Uhr von mz/pm
Der Kreistag des Landkreises Jerichower Land wählt zu Beginn der neuen Wahlperiode für deren Dauer von 2019 bis 2024 die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses.

Der Jugendhilfeausschuss nimmt zusammen mit der Verwaltung die Aufgaben des Jugendamtes wahr. Nach § 4 der Satzung des Jugendamtes setzt sich der Jugendhilfeausschusses aus 10 stimmberechtigten und bis zu 14 beratenden Mitgliedern zusammen. Stimmberechtigt sind mit zwei Fünfteln des Anteils der Stimmen Frauen und Männer (4 Personen), die auf Vorschlag der im Bereich des Jugendamtes wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe vom Kreistag gewählt werden. Für jedes stimmberechtigte Mitglied ist eine persönliche Stellvertreterin/ein persönlicher Stellvertreter zu wählen.

Gemäß § 4 Abs.4 Kinder und Jugendhilfegesetz des Landes Sachsen-Anhalt kann dem Jugendhilfeausschuss als stimmberechtigt angehören, wer zum Zeitpunkt der Wahl als Mitglied das 16. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz, Dienstort oder Arbeitsort im Landkreis Jerichower Land hat.

Alle im Bereich des Landkreises Jerichower Land wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe haben die Gelegenheit, geeignete Personen als stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses vorzuschlagen. Folgende Angaben der Bewerberin bzw. des Bewerbers sind dem Vorschlag beizufügen: Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift, Tätigkeit beim Träger, dienstliche Telefonnummer, E-Mail.

Die Vorschläge sind bis spätestens 28. Juni 2019 zu richten an:

Landkreis Jerichower Land
FB Kinder – Jugend - Familie
Bahnhofstraße 9
39288 Burg.

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