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Steuerliche Hilfsmaßnahmen für Waldbesitzer nach Forstschäden in 2018

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 11.05.2019 / 11:10 Uhr von mz/pm
Durch Sturm, Trockenheit oder auch Schädlingsbefall sind in Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr beträchtliche Schäden in den Wäldern entstanden. Die Beseitigung dieser Schäden wird bei den Betroffenen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Um die Geschädigten zu unterstützen, hat nach intensiven Gesprächen mit den Ländern jetzt das Bundesministerium der Finanzen steuerliche Hilfsmaßnahmen beschlossen.

Zu diesen Hilfsmaßnahmen gehören:

· Schadensmengen an Holznutzungen infolge höherer Gewalt werden ohne Unterscheidung nach dem Schadensereignis (Sturmtief „Friederike“, Trockenheit und/oder Borkenkäferbefall) zusammengerechnet und

· Inhabern von Forstflächen wird für Gewinne aus der Nutzung des vorgenannten Kalamitätsholzes unter erleichterten Voraussetzungen der Steuersatz von einem Viertel des durchschnittlichen Steuersatzes gewährt. Der vollständige Maßnahmenkatalog ist auf der Internetseite des Finanzministeriums eingestellt (www.mf.sachsen-anhalt.de > Steuern > Unwetter > Forstschäden 2018) --

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