Seit dem 6.November können kleine- und mittständische Unternehmen Zuschüsse bis zu 70.000 Euro über die neue Digitalisierungsrichtlinie des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Digitalisierung beantragen. Die Förderquote beträgt 70%. Dabei stehen Themen im Mittelpunkt wie Förderung digitaler Geschäftsmodelle und Digitalisierung von Wertschöpfungsketten.
Was wird gefördert?
Ø Einführung digitaler Vertriebskanäle (z.B. Aufbau elektronischer Handel unter Verwendung mobiler Endgeräte) und Digitalisierung des Marketings
Ø Entwicklung und Einführung eines IT- u./o. Datensicherheitskonzept
Ø Einführung IT- gestützter Managementsysteme
Ø Einführung medienbruchfreier Systeme
Ø Umfassende Vernetzung von ERP- Produktionssystemen
Ø Entwicklung produktbegleitender u./o. Anwendersteuerungssoftware (z.B. App)
Ø Einführung von Mensch-Maschine-Interaktion
Ø Integration mobiler Betriebsgeräte in die Produktionssteuerung
Ø Entwicklung datenbasierter Dienstleistungen
Ø Aufbau digitaler Plattformen
Ø Entwicklung von predictivemaintenance Anwendungen (z.B. Fernwartung)
Ø Einbindung von physischen Systemen in die Produktion der Cloudtechnologie
Wie wird gefördert?
Förderfähig sind die mit dem Vorhaben unmittelbar im Zusammenhang stehenden Personalausgaben für zusätzliches Personal, Sachausgaben, Leistungen Dritter sowie notwendige Investitionen in die technische Ausstattung.
Informier euch dazu im TGZ Jerichower Land oder direkt bei der IB Sachsen-Anhalt.
Infos dazu [Hier]