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Stadt Genthin muss Geld an Bürger zurückzahlen

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 15.10.2018 / 12:10 Uhr von mz/pm
Mit den Urteilen vom 5.6.2018 hat das Verwaltungsgericht Magdeburg entschieden, dass die Steuerbescheide im genannten Verfahren aufgehoben werden und die über dem ursprünglichen Hebesatz gezahlten Steuern für die Jahre 2017 und 2018 von Seiten der Stadt Genthin zurückzuzahlen sind. Darüber informierte am Vormittag die Stadtverwaltung.

Dies betrifft allerdings nur die Steuerpflichtigen, die ihren Steuerbescheid mittels Widerspruch angefochten haben. Alle anderen Bescheide sind bestandskräftig geworden und der Steuerpflichtige hat keinen Erstattungsanspruch.

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