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Hüllen für „Schwer-in-Ordnung-Ausweis“ sind kostenfrei erhältlich

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 08.07.2018 / 09:03 Uhr von mz/pm
Ab sofort können auch in Sachsen-Anhalt Menschen mit Behinderungen auf Wunsch kostenfrei Einsteckhüllen für ihren Schwerbehindertenausweis erhalten. Die durchsichtigen Hüllen im Scheckkartenformat, die auf einem grünen Streifen die Aufschrift „Schwer-in-Ordnung-Ausweis“ tragen, überdecken die amtliche Bezeichnung.

Damit folgt die Initiative anderen Bundesländern, die ebenfalls die Idee einer Schülerin mit Down-Syndrom aufgreifen. Die mittlerweile 15-Jährige aus Schleswig-Holstein hatte sich Ende 2017 selbst einen „Schwer-in-Ordnung-Ausweis“ gebastelt und sorgte damit bundesweit für Schlagzeilen. "Mit den neuen Hüllen wird die Zugehörigkeit von Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft mehr in den Mittelpunkt gerückt", sagt Staatssekretärin Beate Bröcker. Sie überreichte heute die ersten beiden Exemplare im Matthias-Claudius-Haus in Oschersleben.

„Die ´Schwer-in-Ordnung-Ausweise´ tragen vor allem dem Inklusionsgedanken Rechnung, wobei jeder Mensch respektiert wird und gleichberechtigt sowie selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilhaben kann“, sagt Bröcker. Inklusion sei eine Gemeinschaftsaufgabe, zu der weitere große Themenfelder gehörten. Dazu zählten laut Bröcker beispielsweise die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes auf Landesebene und die Einführung des Budgets für Arbeit. Menschen mit Behinderungen, die einen Anspruch auf eine Beschäftigung im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen haben, aber nicht in einer Werkstatt arbeiten wollen, können in Sachsen-Anhalt seit dem 1. Januar 2018 dieses Budget in Anspruch nehmen, das die Eingliederung auf dem Ersten Arbeitsmarkt erleichtern soll.

Betroffene können sich die Klarsicht-Einsteckhülle für den Schwerbehinderten-Ausweis ab sofort kostenfrei zusenden lassen, indem sie diese anfordern beim Landesverwaltungsamt, Referat 511, Maxim-Gorki-Straße 7, 06114 Halle / Telefon: (0345) 514-0, Telefax: (0345) 514-3165.

Hintergrund
Der „Schwer-in-Ordnung-Ausweis“ ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Sachsen-Anhalt. Darin verpflichten sich die Vertragsstaaten, „alle geeigneten Maßnahmen zur Änderung oder Aufhebung bestehender Gesetze, Verordnungen, Gepflogenheiten und Praktiken zu treffen, die eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen darstellen.“

Form und Inhalt des amtlichen Schwerbehindertenausweises sind bundeseinheitlich vorgegeben. Die Ausweishülle stellt nun eine praktikable Lösung zur „Umbenennung“ in „Schwer-in-Ordnung-Ausweis“ dar. Auf Bundesebene werden inzwischen Bestrebungen laut, den Schwerbehindertenausweis in Teilhabeausweis umzubenennen.

In Sachsen-Anhalt leben rund 198.000 schwerbehinderte Menschen. Generell gilt ein Mensch in Deutschland als schwerbehindert, wenn der Grad seiner Behinderung bei 50 oder höher liegt. Die Grundlage dafür ist das Sozialgesetzbuch IX.

Bilder

Foto: Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt
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