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Neu auf dem Meetingpoint! Der Rechtsratgeber

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 17.06.2018 / 07:01 Uhr von mz/pm
Jetzt neu auf dem Meetingpoint! Einmal pro Monat informieren wir euch in Sachen Recht. Dazu gibt euch Rechtanwalt Bruno Heyne wertvolle Tipps. Heute geht es um das Thema "Handy am Steuer":

Auch in diesem Bereich erscheinen immer wieder neue rechtliche Regelungen, die zu berücksichtigen sind. Der Gesetzgeber hat auch zum sogenannten Handyverbot weitere Regelungen getroffen. Insoweit ist auf die neue gesetzliche Regelung zu verweisen. Jegliches in der Hand halten eines elektronischen Gerätes, auch des Handys, ist daher verboten. Auch die Nutzung des Handys während des Ausschaltens des Motors in einer Start-Stopp-Pause ist nicht erlaubt.

Das Fahrzeug muss vollständig aus sein, folglich wird es hier darauf ankommen, inwieweit das Gericht den entsprechenden Vortrag des Fahrzeughalters wertet.
In letzter Zeit gab es hierzu auch viele neue Entscheidungen, gerade dahingehend, wenn mit dem Handy telefoniert worden ist und nach dem Einsteigen in das Fahrzeug die entsprechenden technischen Vorrichtungen hierzu ansprangen und eine Übernahme des Gespräches erfolgte. Ich gehe davon aus, dass auf Grundlage auch der weiteren technischen Neuerungen viele Änderungen in der nächsten Zeit erfolgen werden. Das Nutzen des Handys um auf die Uhrzeit zu schauen oder andere Sachen zu regeln, ist nicht erlaubt.

Auch erlaube ich mir einen Hinweis in der Sache der Unfallabwicklung.
Das OLG Braunschweig hat eine neue Entscheidung getroffen. Das OLG Braunschweig geht davon aus, dass vor der Veräußerung des Fahrzeuges und der Festlegung des Restwertes dieses der gegnerischen Haftpflichtversicherung mitzuteilen sei. Es sollte der Haftpflichtversicherung auch die Möglichkeit eingeräumt werden, hierzu Stellung zu nehmen.

Dies ist zwar in keiner Weise konform mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung, aber ich gehe auch davon aus, dass bezüglich der Abwicklung dieser Schäden in nächster Zeit Änderungen bzw. Rechtstreitigkeiten auftreten werden. Man sollte sich daher umfangreich beraten lassen. Im Weiteren finden derzeit wieder verstärkt Verkehrskontrollen und auch Verkehrsmessungen statt.

Der Fahrzeugführer sollte daher alle wesentlichen Papiere seines Fahrzeuges bei sich führen und sollte darauf achten, dass ausreichend Warnwesten in seinem Fahrzeug vorhanden sind. Bei auftretenden Geschwindigkeitsmessungen muss zum jetzigen Zeitpunkt immer hinterfragt werden, ob der Messbeamte auch in der Lage war, das Gerät sicher und ordnungsgemäß entsprechend der Bedienungsanleitung aufzustellen. Da hier auch viel neue Messbeamte im Einsatz sind, muss auch eine konkrete Kontrolle der Messstelle und des Messgerätes erfolgen.

Für Fragen stehen Ihnen mein Team und ich sehr gern in meinem Burger Büro, Magdeburger Straße 19, zur Verfügung. Vereinbaren Sie bitte kurzfristig entsprechende Gesprächstermine. Für eine dringende Anfrage stehen wir Ihnen unter der 0177/2453402 zur Verfügung.

Ihr Bruno-A. Heyne Rechtsanwalt

Bilder

RA Bruno Heyne.
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