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Gesundheitsministerkonferenz: Bundeseinheitliche Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 22.01.2022 / 17:42 Uhr von mz/pm
Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat sich am Samstag im Rahmen einer Videoschalte für ein bundeseinheitliches Vorgehen bei der Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gemäß § 20a IfSG ausgesprochen.

Dafür soll das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gemeinsam mit den Ländern rechtssichere Kriterien für eine praktikable Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht entwickeln. Angesichts der Belastung der Gesundheitsämter setzen sich die Länder für ein bundeseinheitliches Vorgehen bei der Prüfung von Nachweisen und der digitalen Übermittlung der Gesundheitsdaten ein.

Gleichzeitig fordert die GMK, dass noch nicht geimpfte Beschäftigte in den von der Impfpflicht betroffenen Einrichtungen bevorzugt die Möglichkeit erhalten, sich mit dem Impfstoff Novavax impfen zu lassen.

Angesichts der Omikronwelle fordern die Gesundheitsminister, -ministerinnen und -senatorinnen der Länder in einem weiteren Beschluss, die Krankenhäuser von bürokratischen Vorgaben zu entlasten und finanziell zu unterstützen. Das BMG wird gebeten, die Regelungen zu Ausgleichszahlungen, Versorgungsaufschlägen und Ersatzkrankenhäusern zu verlängern. Gleichzeitig sollen die Krankenhäuser von bürokratischen Vorgaben entlastet werden, damit sie sich ihrem Kerngeschäft widmen können. In den nächsten Monaten sollen demnach Dokumentationspflichten, die medizinisch nicht notwendig sind, entfallen.

Bund und Länder haben sich zudem angesichts der begrenzten PCR-Kapazitäten für eine Priorisierung von Personengruppen ausgesprochen, für die eine PCR-Testung dringend notwendig ist. Vor allem vulnerable Gruppen und Beschäftigte, die diese betreuen und behandeln, sollen prioritären Zugang zu PCR-Testungen erhalten. Bei allen anderen Personen, die keine Symptome haben und ein positives Antigentestergebnis vorweisen können, sollte auf eine Bestätigungs-PCR verzichtet werden. Stattdessen sollte eine Nachtestung mit einem zweiten überwachten Antigentest erfolgen. Bei Warnungen durch die Corona-Warn-App („rote Kachel“) soll ebenfalls auf eine PCR-Testung verzichtet werden. Stattdessen genügt ein Antigentest in einem zertifizierten Testzentrum.

Alle Beschlüsse finden Sie in Kürze unter: [www.gmkonline.de/Beschluesse.html.]

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Kommentare

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    Leser schrieb um 22:48 Uhr am 22.01.2022:
    Thorsten B, wie immer ein sachkundiger Bericht.

    Lieber Thorsten B,
    Ich würde Sie gerne mal kennenlernen, ich bin öfters Montag in Genthin einkaufen und spazieren- Sie auch?

    Alle Länder ringsum lockern, viele haben einen Stufenplan zur Normalität.Nur in Deutschland und Österreich ist der Drang zur Normalität nicht zu erkennen. Wie auch, mit den Millionen Impfdosen, die über Lobbyismus zu überhöhten Preisen und weit im Voraus gekauft wurden.Es hat einen Grund, warum es für SarsCov/ Grippeviren keine Zwangsimpfung gibt/ gab.Die Viren mutieren zu schnell ( Impfe nie in eine Pandemie hinein gilt ja bei covid nicht mehr..!!!.)- die Anpassung eines Impfstoffen hängt periodisch versetzt immer hinterher.
    Ich hoffe alle Doppeltgeimpften wachen jetzt langsam auf, die Regierung hat sie ja laut letztem DIViBericht zu " Ungeimpfte" über Nacht erklärt, wenn die 2.Impfung länger als 6 Monate her ist, obwohl im Impfpass 1 Jahr Gültigkeit nach Zweitimpfung steht.Der Genesenenstatus wurde auch still und heimlich von 6 auf 3(2) Monate gekürzt, ohne wissenschaftlicher Evidenz. Das Paul Ehrlich Institut hat im neuesten Bericht zwar festgestellt, das die Antikörper bis zu 430 Tage auf gleichem Niveau bleiben, aber wissenschaftliche Erkenntnisse ignoriert unser in einer Parallelwelt lebender Gesundheitsminister und seine RKI - Lakaien. Ich kann nur jedem einen Spaziergang am Montag empfehlen, außerdem einfach mal sehen, das dort Jung und Alt, Rechts und links, Klein und Groß- einfach alle Bevölkerungsschichten mit dabei sind.Überzeugt euch selbst !

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      Impfaussetzung schrieb um 21:36 Uhr am 22.01.2022:
      2022 sind im Saarland, in Schleswig- Holstein, in NRW und in Niedersachsen Landtagswahlen.
      Dazu kann es sich keine regierende Partei leisten, einen Pflegenotstand in Krankenhäusern und Pflegeheimen zu bekommen.
      Damit die nicht ausreichend vorhandenen Pflegekräfte nicht noch weiter einer Fluktuation anheimfallen, wird man das angestrebte Impfziel wohl aussetzen müssen und damit nicht erreichen.
      Welcher Ministerpräsident kann sich in "Wahlkampfzeiten" einen solchen Fauxpas von Pflege- Personalverlust leisten, wenn er wiedergewählt werden will?
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        Torsten B. schrieb um 19:50 Uhr am 22.01.2022:
        Ob dies alles gut überlegt und bedacht ist, die einrichtungsbezogene Impfpflicht ab 15.-März 2021 bundesweit einzuführen, bleibt abzuwarten. Was wird passieren wenn doch überdurchschnittlich viele Mitarbeiter/in in den Krankenhäusern und Pflegeheimen den Job an den Nagel hängen? Hatten bzw. haben wir nicht einen bundesweiten Pflegenotstand? Wird nicht ständig und dringend Pflegepersonal gesucht? Wenn die Pflege gerade auch im ambulanten Bereich nicht mehr gesichert ist, welche Ungewissheit und Ängste dürften die zu Pflegenden haben? Aber vielleicht übernehmen ja die Bundestagsabgeordneten, die sich zu schnell dafür ausgesprochen haben, in ihrer Freizeit und am Wochenende, die Pflege von kranken und alten Menschen. Auch ein kleiner Nebenverdienst für Frau Grimm-Benne und Herrn Haseloff ist da drin. Schaut man nach England wo der B. Johnson alles zurückfährt, keine Masken, Impfstatus egal usw. bei enormen Inzidenzen, wie kann das sein, aber nein Deutschland fährt weiter seinen harten Kurs. Somit geht der Wahnsinn mit Methode, unserer Eliten ungehindert weiter! Bis zum Montag dann.
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          Naiv schrieb um 19:16 Uhr am 22.01.2022:
          Damit hat es sich dann wohl erledigt mit Genesenen!