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Asylbewerberleistungen in Sachsen-Anhalt gehen weiter zurück

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 21.10.2021 / 13:10 Uhr von mz/pm
Am Jahresende 2020 erhielten in Sachsen-Anhalt 8 040 Personen Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, war dies ein Rückgang im Vergleich zum Vorjahr um 120 Personen (- 1 %). Von den Antragstellerinnen und Antragstellern erhielten 6 770 (84 %) Grundleistungen in Form von Sachleistungen, Wertgutscheinen oder Geld.

Weitere 1 270 Empfängerinnen und Empfänger (16 %) bekamen Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt entsprechend dem SGB XII. Ende 2020 waren 5 465 Männer leistungsberechtigt. Damit blieb der Anteil dieser Gruppe der Asylsuchenden im Vergleich zu 2019 unverändert (68 %). Eine gegenteilige Entwicklung zeichnete sich wiederholt bei der Zahl der Kinder und Jugendlichen (ohne unbegleitet Eingereiste) ab. Waren am Jahresende 2019 mehr als 1/4 der Asylbewerber unter 18 Jahren (2 149; 26 %), so stieg ihr Anteil 2020 das 2. Jahr in Folge an (2 300; 29 %).

Mehr als die Hälfte der Asylbewerberinnen und Asylbewerber waren in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Zum Stichtag 31.12.2020 betrug ihr Anteil 53 % (4 300 Personen). Ein Jahr zuvor lag dieser noch bei fast 2/3. 3 740 Personen lebten in Mietwohnungen oder Wohngemeinschaften. Von den 8 040 Regelleistungsempfängerinnen und -empfängern waren 4 370 im Besitz einer Aufenthaltsgestattung, 375 Personen hatten den Status eines mitgereisten Familienangehörigen, 2 580 erhielten eine Duldungsbestätigung und 510 warteten auf ihre Ausreise.

Rund die Hälfte der Leistungsbeziehenden (3 995 Personen) lebten vor ihrer Einreise in Asien. 1 230 Personen kamen aus Syrien, 815 aus Indien und 615 von ihnen hatten die afghanische Staatsbürgerschaft. Rund 31 % der Hilfesuchenden (2 520 Personen) kamen aus afrikanischen Staaten und mehr als 16 % (1 310 Personen) aus europäischen Ländern. Neben den Leistungen zur Deckung des täglichen Bedarfs erhielten 6 535 Hilfesuchende Unterstützung aufgrund besonderer Umstände, wie z. B. Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt.

Im Laufe des Berichtsjahres 2020 wurden knapp 73 Mill. EUR für Leistungen nach dem Asyl-bewerberleistungsgesetz gezahlt. Das waren 3 % mehr als 2019 (71 Mill. EUR). Über die Hälf-te der Zahlungen (51 %) erfolgte an Berechtigte außerhalb von Einrichtungen.

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