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Der Müllberg in Burg - Das Update vom Landkreis Jerichower Land

Interview
  • Erstellt: 30.09.2021 / 18:03 Uhr von os
Wie geht es weiter mit dem Müllberg auf dem Grundstück in der Nähe des Wasserturms in Burg? Viele Leute interessiert es, wir bleiben dran. Auf unsere Fragen haben wir die Antworten vom Landkreis Jerichower Land - Dankeschön dafür! - erhalten. Das Kurzinterview...

Wurden dem Grundstückseigentümer Fristen gesetzt zur Beräumung des Müllbergs?
Für die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung der Abfälle wurde dem Grundstückseigentümer eine Frist von drei Wochen, nach Zustellung der entsprechenden Anordnung gesetzt. Zwischenzeitlich bat der Grundstückseigentümer um eine Verlängerung dieser Frist.

Welche Termine sind das?
Die ursprüngliche Frist endete am 9. September 2021. Mit Verlängerung der Frist hat der Grundstückseigentümer bis zum 29. Oktober 2021 Zeit die Abfälle zu entsorgen.

Gibt es bei Nichteinhaltung dieser Termine durch den Grundstückseigentümer mögliche Strafen?
Für den Fall der nicht fristgemäßen Entsorgung der Abfälle (29. Oktober 2021) wird diese im Zuge der Ersatzvornahme durchgeführt. Dies bedeutet, dass der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger auf Kosten des Grundstückseigentümers die Abfälle entsorgt. Des Weiteren wird geprüft, ob der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz vorliegt. Diese kann mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Wurden vom Landkreis Proben entnommen, hinsichtlich einer Verunreinigung?
Nach Beurteilung der Zusammensetzung der abgelagerten Abfälle, sind Verunreinigungen des Bodens eher unwahrscheinlich. Sollte es nach Abschluss der Entsorgungsarbeiten bei einer Vor-Ort-Kontrolle zu Auffälligkeiten im Boden kommen, werden weitere Schritte zur Prüfung veranlasst.
Mehr dazu lest ihr [Hier]

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