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Beharrlicher Maskenverweigerer überschreitet Gleisanlagen und begeht Hausfriedensbruch

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 12.06.2021 / 16:05 Uhr von rp/pm
Am vergangenen Donnerstag musste sich die Bundespolizei erneut mit einem Mann auseinandersetzen, welcher sich bereits in der Vergangenheit wiederholt im Hauptbahnhof Magdeburg aufhielt und nicht den erforderlichen Mund-Nasen-Schutz trug: Zunächst wurde die Bundespolizei gegen 06:45 Uhr von Sicherheitsmitarbeitern der Deutschen Bahn um Unterstützung gebeten.

Sie hatten den 27-Jährigen, welcher keinerlei Reiseabsichten hatte und sich strikt weigerte einen Mund-Nasen-Schutz aufzusetzen, auf Bahnsteig 6 festgestellt. Sie wollten ihm ein Hausverbot erteilen und des Hauptbahnhofes verweisen. Die eingesetzten Beamten stellten die Personalien des burkinischen Staatsangehörigen fest und belehrten ihn.

Dieser verhielt sich insgesamt sehr unkooperativ und kam weder der Aufforderung den Bahnhof zu verlassen nach, noch war er bereit seinen Mund-Nasen-Schutz aufzusetzen. Eine Maske, welche ihm durch einen Bundespolizisten aufgesetzt wurde, riss er sich sogleich wieder von seinem Gesicht. Darüber wurde die zuständige Behörde mit der Bitte um die Einleitung eines Bußgeldverfahrens schriftlich in Kenntnis gesetzt.

Die Sicherheitsmitarbeiter der Bahn erteilten ihm das Hausverbot und baten den Unbelehrbaren letztmalig den Bahnhof zu verlassen. Er weigerte sich weiterhin und musste durch die Bundespolizisten aus dem Bahnhof geleitet werden. Doch damit nicht genug: Nur 30 Minuten später wurde der Mann erneut im Hauptbahnhof angetroffen, nachdem er unbefugt durch die Gleisanlagen gelaufen war. Die hinzueilenden Bundespolizisten belehrten ihn eingehend über die Gefahren auf Bahnanlagen und teilten ihm mit, dass es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die geahndet wird. Zudem hat er nun einen Hausfriedensbruch begangen, was eine weitere Anzeige nach sich zieht. Anschließend erteilten die Bundesbeamten dem Mann einen weiteren Platzverweis und verwiesen ihn erneut des Hauptbahnhofes.

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