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Gefloppte Verhandlung gegen Profiboxer Tom Schwarz, darum scheiterte der Prozessstart!

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 15.04.2021 / 08:10 Uhr von rp
Am Amtsgericht Burg war man am 13. April augenscheinlich mit der Planung einer Verhandlung, wie die gegen Profiboxer Tom Schwarz, überfordert. [Wir berichteten] Dies zeigte mitunter der Ansturm von Prozessinteressierten und die mangelhafte Vorbereitung des Gerichts auf den Prozess, welche schlussendlich wegen der Beharrlichkeit unseres Reporters abgebrochen wurde. Wir haben alle bisherigen Fakten und Aussagen dazu....

Der 26-jährige Profiboxer Tom Schwarz ist wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Er soll seiner Ex-Freundin mehrfach den Unterkiefer gebrochen haben. Ihm drohen bis zu 10 Jahre Haft.

Nun die Schilderung aus dem Gericht:

Vor unserem Reporter wollten allerdings rund 20 Besucher ebenfalls den Prozess verfolgen und ihr Recht, auf Informationsfreiheit, welches ihnen nach dem Grundgesetz gegeben ist, wahrnehmen. Diese Besucher wurden von Richter Winfried Leopold nach ca. 5 Minuten des Raumes verwiesen, mit der Begründung, wer keinen Sitzplatz hat, muss den Raum verlassen. Nur unser Reporter pochte auf Zugang im Interesse der Meetingpoint Leser. Nach Androhung, unseren Reporter mit Polizeigewalt aus dem Saal entfernen zu lassen, war die Sache dann doch nicht so einfach.

Durch die Beharrlichkeit unseres Reporters auf Informationszugang und der Gleichbehandlung von Medien nach dem Pressegesetz des Landes Sachsen-Anhalt §4. Abs. 3, sind jedem Pressevertreter alle Informationen zum gleichen Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen.

Da in dem Gerichtssaal bereits Kollegen saßen, wäre die Ausweisung eines Medienvertreters, nach dem Pressegesetz des Landes Sachsen-Anhalt rechtswidrig gewesen. Aber auch die ausgewiesenen Bürger hätten wohlmöglich den Prozessstart zum Platzen gebracht, wenn sie auf ihr Recht auf Informationsfreiheit, nach dem Grundgesetz, bestanden hätten. Aber auch die Pressefreiheit wird durch das Grundgesetz geschützt. Dieses, dem Landespressegesetz übergeordnetes Gesetz, schützt Presse- und Medienvertreter vor einer Willkür des Staates, Informationen vor der Öffentlichkeit fernzuhalten.

Richter rechtfertigte den versuchten Rauswurf durch das Infektionsschutzgesetz

Durch die allgemeine pandemische Lage werden alle Maßnahmen und Entscheidungen durch das Infektionsschutzgesetz geregelt. Dieses Gesetz ist das Fundament für die Absage von Terminen und Veranstaltungen in der heutigen Zeit, der weltweit herrschenden Corona-Pandemie. Das gleiche Gesetz sollte laut Richter Leopold für die Ausweisung der stehenden Besucher und unserem Reporter herhalten.

Dennoch kann dieses Gesetz nicht die Gleichbehandlung von Bürgern und Medien aushebeln, weshalb eine Ausweisung gewisser Personen oder Personengruppen als Zensur oder Willkür gesehen werden kann, was vermutlich dem Richter Winfried Leopold noch während dem Diskurs mit unserem Reporter klar wurde und ihn mutmaßlich zum Abbruch des Prozesses am 13. April bewegte.

Eine bessere Vorbereitung und Umsetzung hätte Ausweisung nach dem Infektionsschutzgesetz gerechtfertigt.

Gerade zur Eindämmung der Corona-Pandemie bauen öffentliche Sitzungen auf einen Hygieneschutzplan. So ist es nicht unüblich, dass Voranmeldungen und eine begrenzte Platzvergabe zum Schutz der Anwesenden dienen. Doch all dies gab es im Amtsgericht Burg am 13. April nicht, zudem war der bereits größte Verhandlungssaal des Amtsgerichtes für den Prozess gegen Profiboxer Tom Schwarz offensichtlich nicht geeignet, weshalb man wohlmöglich gut beraten gewesen wäre, den Prozess auf einen geeigneteren Standort, wie das Landgericht Stendal oder Magdeburg, zu verlegen.

Anmeldung Fehlanzeige, einzig eine nicht ausreichende Kontaktliste existierte!

Sieben Plätze sollten ausreichen, um die Verhandlung durchzuführen, dennoch scheiterte es auch hier an einer konsequenten Umsetzung. Kein Hinweis oder Abfragen oder vorzeitiges Abweisen zum Einhalten des 7- Sitzplatzkonzeptes erfolgte am Eingang. Stattdessen bekam jeder Zutritt, obwohl ein Gerichtsdiener und ein Mitarbeiter am Eingang des Gerichtes das Eintragen in die Kontaktliste kontrollierten.

Zwar hat sich jeder am Eingang des Gerichtsgebäudes in eine Kontaktliste mit Namen und Anschrift, sowie Telefonnummer einschreiben müssen, dennoch reichten die vorgefertigten Ausdrucke nicht aus. Bereits nach zwei Seiten war Schluss, sodass sich mehrere Besucher unter der eigentlichen Namenstabelle auf blankem Weiß registrieren mussten. Dieser Umstand verdichtet auch hier den Verdacht, dass das Gericht, das Ausmaß des Prozesses nicht richtig eingeschätzt hat.

In dem ca. 20 Meter langen Flur, vor dem Verhandlungssaal, befanden sich vor dem Einlass in den Verhandlungssaal, teilweise zwischen 30 und 40 Personen auf engstem Raum. Ein ausreichender Mindestabstand von 1.5 Meter war hier bei keinem zu beobachten. Stattdessen drängten sich die Besucher in einem kleinen Teil des Flures zusammen. Eine Kontrolle gab es nicht, mehrfach waren Gerichtsdiener und Mitarbeiter wortlos auf dem Flur zu sehen, gingen aber ihren eigenen Wegen nach, ohne die Missstände zu regulieren.

Keine Einlasskontrolle und fehlende Platzzuweisung führten zu verbalen Reibereien.

Bereits kurz vor dem Einlassen kam es durch das unkontrollierte Gedränge vor dem Raum zu ersten Auseinandersetzungen zwischen den Prozessinteressierten, so wurde sich darum gestritten, wer denn zuerst da war und somit ein Anrecht hat, als Erster den Verhandlungsraum zu betreten.

Justizministerium und Amtsgericht stecken offenbar den Kopf in den Sand, Landgericht äußert sich!


Unsere Anfrage beim Ministerium traf bisher auf taube Ohren. So bekamen wir von Justizministeriumssprecherin Anja Schrott lediglich den Hinweis, dass das Landgericht Stendal für die Beantwortung unserer Fragen zuständig ist.

Auch das Amtsgericht will sich zum Vorfall nicht äußern, so ist man auch hier wohlmöglich der Ansicht, dass der Pressesprecher des Landgerichtes Stendal, Michael Steenbuck, aus der Ferne den besten Einblick in den Vorfall vom 13. April hat.

„Mauer des Schweigens gezogen“?!

Auf Nachfrage bei der Amtsgerichtsdirektorin Claudia Caspari zum Prozessflopp, bekamen wir erst gar keine Antwort, stattdessen antwortete uns direkt der Sprecher des Landgerichts Stendal, Michael Steenbuck, an diesen die Amtsgerichtsdirektorin unsere Anfrage weitergeleitet hat. Durch diese Vorgehensweise ist kaum eine ordentliche und transparente Beleuchtung der Umstände möglich und es wirkt, als hätte man eine „Mauer des Schweigens“ für einen offensichtlichen Prozessfauxpas gezogen.

Wir wollten von der Amtsgerichtsdirektorin wissen,

1. Wurde es eventuell versäumt, bei der Planung des Prozesses, das öffentliche Interesse mit zu bedenken? Und warum wurde dieser, dennoch kleine, Gerichtssaal gewählt?

2. Wie sieht der Plan für den neuen Verhandlungstermin aus, welche Maßnahmen werden evtl. getroffen, um diesen Termin für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen?

Der Pressesprecher beantwortete uns unsere Anfragen unglaublich oberflächlich und hält an falschen Fakten über den Ablauf zum Prozessauftakt fest. Er schrieb uns Folgendes zu unseren Fragen an die Amtsgerichtsdirektorin:

Das öffentliche Interesse an dem Prozess war hier bekannt. Alle etablierten Medien haben sich vorher bei mir zum Zwecke der Akkreditierung angemeldet. Daraufhin habe ich den Vorsitzenden darum gebeten, dass der Prozess in den größten Sitzungssaal des Amtsgerichts Burg verlegt wird, was bekanntlich auch geschehen ist. Normalerweise fasst er eine deutlich größere Zuschauermenge. Aufgrund der Hygieneregelungen aus der Corona-Verordnung des Landes, namentlich das Abstandsgebot von 1,5 m, war das Platzangebot jedoch durch Ausdünnung der Bestuhlung reduziert. Von Rechts wegen hat die Öffentlichkeit lediglich Anspruch auf Zugang im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten“, so Steenbuck.

Zu zweitens schrieb Michael Steenbuck Folgendes: "Die Fortsetzung des Verfahrens findet voraussichtlich im November 2021 statt. Welche Maßnahmen erforderlich sind, entscheidet der Vorsitzende dann unter Berücksichtigung der aktuellen Infektionszahlen und des geltenden Rechtsrahmens", so der Landgerichtssprecher.

Unglaublich dünne "Argumentationsdecke"!

Selbst wenn der Pressesprecher ein Akkreditierungsanruf durch die übrigen Medien erhalten hat, läuft eine Akkreditierung normalerweise andersherum. So muss es einen offiziellen Hinweis bei der Veröffentlichung des Termins geben, mit einem vorgeschriebenen Zeitraum, wie eine Akkreditierung, auf welchem Wege, zu erfolgen hat. Diesen Hinweis gab es offenbar nicht, so ist lediglich der Termin selbst, ohne Hinweis auf Begrenzung der Plätze, öffentlich bekanntgemacht worden. Die unten angehangene PDF- Datei bestätigt unsere Aussage zum fehlenden Hinweis, zudem haben wir eine Nachfrage zur Akkreditierungsprozedur an Michael Steenbuck gestellt.

Auch war man sich laut Aussage Steenbucks bewusst, dass das Interesse der Öffentlichkeit groß war und sich sogar untereinander abgestimmt hat. Warum sich dann vor Ort solche Szenen, wie oben beschrieben, abgespielt haben, ist und bleibt vorerst ein Rätsel. Zudem stellt sich die Frage, was wäre passiert, wenn ein interessierter Bürger auf dem Platz eines akkreditierten Medienvertreters gesessen hätte, denn eine Platzzuweisung gab es nicht. Wären dann auch die suggerierten, akkreditierten Medien ausgeschlossen worden?

Weshalb wurde bei der Einlassprozedur, wie beschrieben verfahren und bewusst die Abstandsbeschränkungen im Flur nicht kontrolliert und geregelt?

Warum wurde der Prozess nicht für einen anderen Standort, mit mehr Platz, wie z.B. das Landgericht Stendal oder Magdeburg, angedacht?

Zudem scheint Richter Leopold von der Akkreditierung der Medienvertreter keine Kenntnis gehabt zu haben, denn seine Begründung zum versuchten Rauswurf unseres Reporters trug keinen Hinweis auf eine Akkreditierungsprozedur.

All diese Fragen haben wir dem Pressesprecher Michael Steenbuck gestellt und warten auf eine Rückmeldung. Auch das Ministerium haben wir erneut befragt, um mehr Einblick in die Zuständigkeit zu bekommen und ob es zum Vorfall eine Untersuchung geben wird.

Dokumente


Bilder

Foto: Werner und Leoni
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