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Zahl der Pendelnden im II. Quartal 2020 gesunken

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 05.04.2021 / 09:01 Uhr von rp/pm
Im II. Quartal 2020 hatten 1 060,5 Tsd. Erwerbstätige ihren Wohnort in Sachsen-Anhalt. Gleichzeitig war Sachsen-Anhalt für 987,0 Tsd. Erwerbstätige der Arbeitsort. Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, sank im II. Quartal 2020 die Zahl der in Sachsen-Anhalt wohnenden Erwerbstätigen gegenüber dem Vorjahresquartal um 19,2 Tsd. Personen (-1,8 %).

Die Zahl der im Land arbeitenden Erwerbstätigen nahm um 18,7 Tsd. Personen (-1,9 %) ab. Der Auspendlerüberschuss sank um 0,5 Tsd. Personen. Bei den Einpendelnden war gegenüber dem II. Quartal 2019 eine Abnahme um 1,2 Tsd. Personen und bei den Auspendelnden um 1,7 Tsd. Personen zu verzeichnen. Da mehr Erwerbstätige in Sachsen-Anhalt wohnten als arbeiteten, hatte das Land weiterhin einen negativen Pendlersaldo.

Gegenüber dem Vorjahresquartal verringerte sich der negative Pendlersaldo jedoch von -74,0 Tsd. Personen auf -73,5 Tsd. Personen. Die Auspendlerzahl betrug 148,9 Tsd. Personen im II. Quartal 2020. Hauptziele der Auspendelnden waren mit fast einem Drittel Niedersachsen und mit knapp einem Viertel Sachsen, gefolgt von Thüringen. Der Anteil der Auspendelnden an den hier wohnenden Erwerbstätigen betrug wie im gleichen Vorjahresquartal 14,0 %. Im II. Quartal 2020 pendelten 75,4 Tsd. Personen nach Sachsen-Anhalt zur Arbeit ein.

Der größte Teil der Einpendelnden kam ebenfalls aus den angrenzenden Bundesländern, allein mehr als ein Drittel aus Sachsen, gefolgt von Thüringen, Niedersachsen und Brandenburg. Der Anteil der Einpendelnden an den hier arbeitenden Erwerbstätigen belief sich wie im gleichen Quartal des Vorjahres auf 7,6 %. Bei den hier vorgelegten Ergebnissen zu den Erwerbstätigen handelt es sich um vorläufige Berechnungen des Arbeitskreises „Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder“, die auf den Rechenstand des Statistischen Bundesamtes vom Februar 2021 abgestimmt sind. Die Ergebnisse zu den Erwerbstätigen werden als durchschnittliche Größe des jeweiligen Berichtszeitraumes zum einen nach dem Wohnort- bzw. Inländerkonzept, zum anderem nach dem Arbeitsort- bzw. Inlandskonzept dargestellt. Für den Übergang vom Wohnort- zum Arbeitsortkonzept werden die Einpendelnden hinzugezählt und die Auspendelnden abgezogen. Erfasst werden alle Erwerbstätigen (Selbstständige und mithelfende Familienangehörige sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer), unabhängig von der Arbeitszeit. Als Arbeitsort zählt dabei der Ort des Beschäftigungsbetriebes des Arbeitgebers.

Der Wohnort leitet sich aus dem Hauptwohnsitz des Beschäftigten ab. Effekte durch die verstärkte Nutzung von Homeoffice sind dadurch nicht darstellbar. Weitere Informationen und Ergebnisse zum Thema Erwerbstätigkeit können auf der Internetseite des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt oder auf der Homepage des Arbeitskreises „Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder“ www.ak-etr.de abgerufen werden.

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