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Aufruf in Genthin: Kinder-Notbetreuung nur in Ausnahmefällen nutzen

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 13.01.2021 / 10:04 Uhr von rp/pm
Seit gestern werden in den Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Genthin, hier: in Mützel, Parchen, Tucheim und Gladau unter Berücksichtigung der aktuell geltenden 2. Änderung der 9. Eindämmungsverordnung eine Notbetreuung für die Kinder vorgehalten.

Vorgesehen ist die Notbetreuung für Kinder, wenn Erziehungsberechtigte in systemrelevanten Berufen tätig sind und wenn keine alternative Betreuung möglich ist. Auch bei Home-Office kann die Betreuung der Kinder im eigenen Haushalt erfolgen.

Für Hortkinder gilt die Betreuung der Kinder nur im Früh- und Nachmittagshort. Eine Notbetreuung der Kinder während der regulären Schulzeit erfolgt durch die Grundschulen.

Für die Inanspruchnahme der Notbetreuung muss seitens der Personensorgeberechtigten eine Arbeitgeberbescheinigung vorgelegt werden.

Das entsprechende Formular steht auf der Internetseite der Stadt Genthin zur Verfügung.

Bitte senden Sie das Formular ausgefüllt mit Bestätigung des Arbeitgebers an folgende Mailadressen schnellstmöglich zurück oder geben dieses in der Einrichtung ab:

Alexandra.Adel@stadt-genthin.de
Kita.muetzel@stadt-genthin.de
KitaParchen@stadt-genthin.de
Tucheimer-spatzen@stadt-genthin.de

"Wir befinden uns in einer Situation, mit enorm steigenden Fallzahlen und Einschränkungen in jeglichen persönlichen Bereichen. Die Einschränkungen sind vorrangig zum Schutz der eigenen Gesundheit und der Gesundheit der eigenen Familie. Daher sollen die Kontakte auf ein Minimum reduziert werden und die Inanspruchnahme der Notbetreuung ist nur in Ausnahmefällen zu nutzen.

Ein Anspruch auf die vereinbarten Betreuungszeiten laut Betreuungsvertrag besteht nicht.", teilte die Stadt Genthin mit.

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