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Integriertes Stadtentwicklungskonzept 2030+

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 06.08.2020 / 13:03 Uhr von Stadt Genthin
Die Stadt Genthin hat die Fortschreibung ihres Stadtentwicklungskonzeptes aus dem Jahr 2008/09 für die Perspektive 2030+ vollzogen und in ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept überführt.

Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) führt die sektoralen Themen der Stadtentwicklung Genthins bis zum Jahr 2030 und darüber hinaus zusammen, formuliert Entwicklungsziele und Leibilder der Stadtentwicklung und leitet entsprechende Handlungsfelder und Maßnahmen für die Stadt Genthin einschließlich ihrer Ortschaften ab.

Federführend bei der Erstellung des Konzeptes war und ist das Büro Westermann, Stadt- und Landschaftsplanung Berlin/Magdeburg. Der Entwurf des ISEK 2030+ liegt in der Zeit vom 05.08.2020 bis einschließlich 08.09.2020 in der Stadtverwaltung Genthin, Fachbereich Bau/Stadtentwicklung, Raum 1.05, Marktplatz 3, 39307 Genthin während der Dienstzeiten

Montag 08.00 -12.00 Uhr und 13.00- 15.00 Uhr
Dienstag 08.00 -12.00 Uhr und 13.00- 18.00 Uhr
Mittwoch 08.00 -12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 -12.00 Uhr und 13.00- 15.00 Uhr
Freitag 08.00 -12.00 Uhr

öffentlich aus. Sie können von jedermann zur Unterrichtung und Information eingesehen werden. Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Genthin, Fachbereich Bau/Stadtentwicklung oder per E-Mail an Carola.Elsner@stadt-genthin.de abgegeben werden.

Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden erfolgt zeitgleich.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Unter Hinweis auf das Datenschutzgesetz wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Namen und Anschriften der Einsender von Anregungen in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Stadtrates aufgeführt werden, soweit dies der Einsender nicht ausdrücklich verweigert.

Der Entwurf des ISEK 2030+ ist zusätzlich auf der Homepage der Stadt Genthin unter folgendem Link abruf- und einsehbar: https://www.stadt-genthin.de/seite/325333/bauleitplanung.html

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über das ISEK unberücksichtigt bleiben können.

Die Verwaltung der Stadt Genthin
Fachbereich Bau/Stadtentwicklung

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