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Wer zahlt eigentlich Feuerwehreinsätze?

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 29.06.2020 / 08:39 Uhr von cl
Mit Beginn der warmen Sommerzeit steigt auch wieder die Waldbrandgefahr. Hier sind die Feuerwehren des Jerichower Landes besonders gefordert. Vergangenen Sommer hielten zahlreiche Waldbrände die Wehren der Region in Atem. Aber was kostet eigentlich so ein Feuerwehreinsatz, und wer zahlt das Ganze? Wir haben für euch nachgeforscht:

Im Jerichower Land werden jährlich etwa 2000 Feuerwehreinsätze gefahren, wie das Innenministerium Sachsen-Anhalt auf Anfrage des Meetingpoints mitteilt. „Einsätze der Feuerwehren sind in Sachsen-Anhalt bei Bränden und Notständen unentgeltlich. Die Kosten verbleiben insoweit bei der Gemeinde als Trägerin der Feuerwehr. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung kann ein Aufwendungs- und Kostensatz gefordert werden“, erklärt Nancy Eggeling, stellevertretende Pressesprecherin des Innenministeriums.

Wann Mehrkosten fällig werden

„Die Klassiker, bei denen Kosten in Rechnung gestellt werden, sind vor allem wenn die Feuerwehr durch nicht bestimmungsgemäßes Auslösen einer Brandmeldeanlage, zum Beispiel in einem Betrieb, ausrückt, oder aber, wenn zum Beispiel nach Unfällen mit Fahrzeugen giftige oder umweltschädliche Stoffe austreten und die Feuerwehr sich um die Beseitigung kümmert“, erläutert Genthins Stadtwehrleiter Achim Schmechtig.

Die Inanspruchnahme der Feuerwehren im Jerichower Land wird nach Gebührensatzung vor allem dann kostenpflichtig, wenn die Feuerwehr aufgrund grob fahrlässiger oder grundloser Alarmierung ausrücken musste, für Löschhilfeleistungen, die weiter als 15km vom Einzugsgebiet der Feuerwehr entfernt sind, oder für die Stellung von Brandsicherheitswachen, zum Beispiel bei Veranstaltungen.

Die Einheitsgemeinde Gommern weist in ihrer Gebührensatzung darauf hin, dass insbesondere auch dann Kostenersatz verlangt wird, wenn Hilfeleistungen zur Rettung von Menschen und Tieren erbracht werden, wenn keine gegenwärtige Gefahr besteht. „In der Regel sind Brandeinsätze oder Rettungseinsätze aber kostenlos und somit von der Stadt bzw. dem Steuerzahler zu tragen“, erklärt Gommerns Bürgermeister Jens Hünerbein.

Hohe Kosten für „Unfugalarm“

Zur Kasse gebeten werden Personen, dessen Verhalten die Leistung der Feuerwehr erforderlich gemacht hat, der Eigentümer der Sache, die die Leistung verursacht hat, oder derjenige, in dessen Auftrag die Leistungen erbracht werden, heißt es explizit in der Gebührensatzung der Stadt Genthin Dabei variieren die Kosten für Einsätze je nach eingesetztem Feuerwehrpersonal, eingesetzten Fahrzeugen und Geräten, sowie aufgebrachter Zeit und Arbeitsmittel. In der Einheitsgemeinde Möckern fällt nach Gebührensatzung für einen sogenannten „Unfugalarm“, bei der es zu einer missbräuchlichen Alarmierung gekommen ist, zusätzlich zu den Kosten für Personal und Geräte eine Gebühr von 250€ an. Die Gebühr für fälschliche Alarmierungen in der Einheitsgemeinde Biederitz beträgt, je nach tatsächlichem Aufwand, mindestens 440€.

Gebühren für Gerätschaften und Fahrzeuge variieren

Auch die Gebühren für eingesetzte Fahrzeuge und Gerätschaften variieren. Der Einsatz eines Einsatzleitwagens kostet beispielsweise in der Einheitsgemeinde Jerichow je angefangene Stunde 51 €. In der Einheitsgemeinde Biederitz belaufen sich die Kosten hierfür bei 30€ je angefangene Stunde. In Möckern werden im deutlichen Kontrast dazu nach Satzung 75€ Gebühr erhoben. In Genthin sind es wiederum 35€.

Müssen zusätzliche Geräte, wie zum Beispiel eine Motorsäge eingesetzt werden, fallen weitere Kosten an. In Genthin liegen die Kosten für den Einsatz einer Motorsäge gemäß Satzung bei 8€ pro Stunde. In Biederitz und Möckern fallen für den Einsatz einer solchen Säge 20€ je angefangene Stunde an. In Jerichow liegt die Summe hierfür bei 15€.

Für jede Gerätschaft und jedes Fahrzeug legt die Gebührensatzung der jeweiligen Gemeinde die Kosten fest. Die Satzungen sind zumeist öffentlich auf den Homepages der Gemeinden für euch einsehbar.

Entschädigungen für Einsatzkräfte im JL konstant

Die Entschädigungen für Einsatzkräfte halten sich in den Gemeinden im Jerichower Land konstant und liegen jeweils zwischen 20-25 Euro pro Person je Einsatz. Ein Einsatzleiter erhält in der Gemeinde Möckern 30€ pro Einsatz und in Biederitz 25€. In Jerichow ist in der Satzung kein Unterschied zwischen Einsatzleiter und sonstigen Einsatzkräften gemacht. Angehörige der Feuerwehr erhalten grundsätzlich 25€ je Einsatz. Gezahlt wird pro Einsatz.

Fazit: Der Einsatz der Feuerwehr ist bei Bränden und in Notsituationen kostenlos und wird von den Gemeinden getragen. Die Gemeinden legen aber in ihren Gebührensatzungen die Kosten fest, die für den Einsatz der Kameraden, Fahrzeuge und Gerätschaften anfallen.

Sollte es zum Beispiel zu einem Fehlalarm der Brandmeldeanlage in einem Betrieb kommen und die Feuerwehrwehr rückt an, werden Rechnungen an den Eigentümer, in dem Fall den Gebührenschuldner, erstellt. Darin werden alle Kostenpunkte, die angefallen sind, addiert und in einigen Gemeinden auch mit einer Zusatzgebühr verrechnet.

Wie viel genau ein Feuerwehreinsatz kostet, ist also speziell und wird individuell je nach Sachlage berechnet.

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