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Neuer Bußgeldkatalog kommt! Das erwartet euch:

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  • Erstellt: 26.04.2020 / 12:07 Uhr von rp
Ab übermorgen (28. April) tritt ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft. Was neu ist und ihr beachten solltet haben wir bei Rechtsanwalt Bruno Heyne nachgefragt:

1. Meetingpoint JL: Wann tritt der neue Bußgeldkatalog in Kraft? Welche Änderungen gelten für Auto-und Fahrradfahrer?

Die StVO-Novelle tritt am 28.04.2020 in Kraft und dies führt zu neuen Bußgeldern und Fahrverboten. Der Gesetzgeber hatte sich entschlossen, eine Erhöhung der Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen vorzunehmen, um nach seiner Auffassung den Straßenverkehr sicherer zu gestalten. Deshalb werden Verkehrsverstöße gegen das Tempolimit härter geahndet. Hierzu möchte ich im Wesentlichen wie folgt ausführen.

Die Verstöße haben sich bei geringen Geschwindigkeiten innerorts in der Geldbuße erhöht. Bei Verstößen bis 10 km/h liegt jetzt die Strafe bei 30 €, zwischen 11-15 km/h bei 50 € und zwischen 16-20 km/h bei 70 €.

Insoweit wird bei diesen Überschreitungen noch kein Punkt in Flensburg angezeigt. Zwischen 21-25 km/h und dies dürfte die erheblichste Änderung sein, ist eine Strafe von 80 € in Ansatz zu bringen. Es wird ein Punkt eingetragen. Dies war im Vorfeld immer noch gleich, aber ein Fahrverbot von einem Monat wird angesetzt.

26-30 km/h 100 € ein Punkt und ein Monat Fahrverbot
30-40 km/h 160 € zwei Punkte in Monat Fahrverbot
41-50 km/h 200 € zwei Punkte in Monat Fahrverbot
51-60 km/h 280 € zwei Punkte zwei Monate Fahrverbot
61-70 km /h 480 € zwei Punkte drei Monate Fahrverbot
über 70 km/h 680 € zwei Punkte drei Monate Fahrverbot Ebenfalls sind die Geschwindigkeitsverstöße außerorts für PKW angepasst worden.

Bis 10 km/h liegt die Geldbuße bei 20 € 11-15 km/h 40 € 16-20 km/h 60 €, ein Punkt wird nicht eingetragen.

Ab 21 km/h tritt eine Änderung dahingehend ein, dass zwischen 21-25 km/h 70 € anliegend sind und ein Punkt.

26-30 km/h 80 € 1 Punkt 1 Monat Fahrverbot 31-40 km/h 120 € 1 Punkt 1 Monat Fahrverbot 41-50 km/h 160 € 2 Punkte 1 Monat Fahrverbot 51-60 km/h 240 € 2 Punkte 1 Monat Fahrverbot 61-60 km/h 440 € 2 Punkte 2 Monate Fahrverbot über 70 km/h 600 € 2 Punkte 3 Monate Fahrverbot. Generell ist es so, dass falls ein Verkehrsteilnehmer innerhalb eines Jahres zweimal um 26 km/h außerorts zu schnell fährt, wird die Angelegenheit mit einem weiteren Fahrverbot geahndet
.

2. Meetingpoint JL: Kann ich Warn-Apps (Blitzer) benutzen und wenn ja wie?
Ein entsprechender Blitzer(Blitzermelder) darf während der Fahrt nicht genutzt werden. Die Polizei kann in bestimmten Situationen natürlich auch bei Gefahr in Verzug Kontrollen des Handys vornehmen.

3. Meetingpoint JL: Wie verhalte ich mich am besten, wenn die Polizei mich im Zuge einer Radarkontrolle anhält, was muss man angeben und was sollte man besser nicht machen?
Bei einer entsprechenden Radarkontrolle sollte daher darauf geachtet werden, dass man in erster Linie von der Gesamtsituation sich ein Bild macht, falls man entsprechend angehalten wird. Man sollte nach meiner Auffassung das Messgerät fotografieren, damit der Standort und die Standfestigkeit des Messgerätes überprüft werde kann. Meines Erachtens wird auf Grundlage des neuen Bußgeldkataloges die Flut der Verfahren größer werden. Dies könnte eben auch dazu führen, dass entsprechende Verfahrensfehler bei den Bußgeldbehörden auftreten.

4. Meetingpoint JL: Lohnt es sich, gegen Bußgelder und drohende Fahrverboten sowie Punkte in Flensburg vorzugehen?

Wenn ja, in welchem Fall? Prüfen sollte man ein entsprechendes Vorgehen zum jetzigen Zeitpunkt immer, vor allen Dingen auch vor dem Hintergrund, wie sich das Punktekonto des jeweiligen Verkehrsteilnehmers verhält. Sollten weitere Ergänzungen erforderlich sein, setzen Sie sich bitte telefonisch mit mir in Verbindung.

Ergänzung:
Auch Fahrradfahrer profitieren von der neuen Regelung, so müssen Autofahrer mind. 1,5 Meter innerorts und außerorts mind. 2m Abstand beim Überholen einhalten. LKW-Fahrer ab 3,5 Tonnen dürfen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen, wenn anzunehmen ist, das Radfahrer oder Fußgänger die Straße überqueren könnten.

Kontakt
Rechtsanwalt Heyne
Magdeburger Straße 19
39288 Burg
Tel.: 039200 77666

Bilder

Rechtsanwalt Bruno Heyne, Foto: Bruno Heyne
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