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Erneuter Hinweis zur Einhaltung der Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 03.04.2020 / 10:48 Uhr von mz/pm
Aus aktuellem Anlass weist die Polizei Magdeburg ausdrücklich darauf hin, dass auf Grundlage des § 3 (2) Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung — 3. SARS-CoV-2-EindV), touristische Reisen nach Sachsen-Anhalt nicht gestattet sind.

Die Polizei kontrolliert gemeinsam mit den Gefahrenabwehrbehörden in touristischen Gebieten und wird bei entsprechenden Feststellungen Platzverweise erteilen und gegebenenfalls eine strafrechtliche Verfolgung einleiten.

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