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Ministerin begrüßt geplantes Vorgehen gegen Cybergrooming

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 16.02.2020 / 15:03 Uhr von mz/pm
"Im Inneren durchwühlten sie sämtliche Räume. Nach ersten Erkenntnissen wurde Bargeld und Goldschmuck im mittleren dreistelligen Wert entwendet. Es erfolgte eine intensive Spurensuche, wobei mehrere Spuren gesichert werden konnten. Die Ermittlungen dauern an.

Daher hat sie am Freitag im Bundesrat den Gesetzentwurf der Bundesregierung begrüßt, nach dem künftig ein Täter sich auch dann strafbar macht, wenn er versucht, Kontakt mit einem Kind aufzunehmen, sich hinter der Kindesadresse aber Ermittler oder Eltern verbergen. Bisher ist der Versuch des Cybergroomings nicht strafbar (§ 176 Absatz 4 Nummer 3 StGB).

Keding: „In den letzten Jahren ist die Gefahr für Kinder gewachsen, Opfer von Cybergrooming zu werden. Viele Täter verstecken sich in der Anonymität des Internets und gaukeln eine falsche Identität vor, um sich Kinder gefügig zu machen. Wir sollten hier schon im Sinne der Generalprävention den Anfängen wehren.“

Schutz vor Konversionsbehandlung
Noch immer werden in Deutschland Behandlungen angeboten, die zum Ziel haben, die homosexuelle Orientierung einer Person zu ändern oder zu unterdrücken. Diese sogenannten Konversionstheraphien sollen nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung künftig verboten werden. Keding: „Ich unterstütze diesen Gesetzentwurf. Konversionsbehandlungen sind ein Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung und die körperliche und seelische Integrität. Verheerende Auswirkungen zeigen diese Versuche besonders bei Heranwachsenden. Deshalb ist es höchste Zeit, dass Konversionstherapien an Konversionstherapien an Minderjährigen und an Volljährigen, deren Einwilligung auf einem Willensmangel beruht, verboten werden.“
Die Behandlung von medizinisch anerkannten Störungen der Sexualpräferenz ist vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausdrücklich ausgenommen.

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