Die Kostenbeiträge für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen in der Stadt Genthin ändern sich zum 01.01.2020. Dedswegen hat die Stadt Genthin einige Hinweise veröffentlicht:
Die neuen Kostenbescheide werden zum gegebenen Zeitpunkt an die Personensorgeberechtigten versendet.
In diesem Zusammenhang geben wir folgende Hinweise: 1. Sollten Sie bei Ihrer Bank einen Dauerauftrag für die Bezahlung der Kostenbeiträge eingerichtet haben, denken Sie bitte an die notwendigen Änderungen.
2. Sollten Sie eine Kostenübernahme nach § 90 SGB VIII vom Landkreis Jerichower Land erhalten, denken Sie bitte daran, die entsprechenden Änderungen dem Landkreis Jerichower Land gegenüber schnellstmöglich anzuzeigen