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Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Genthin einschließlich Ortschaften

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 01.12.2019 / 09:11 Uhr von mz/pm
Die Stadt Genthin ist gemäß § 4 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) zur Führung eines Bestandsverzeichnisses aller Gemeindestraßen und sonstigen öffentlichen Straßen verpflichtet.

Für die Stadt Genthin sowie für die Ortschaften Parchen und Fienerode lag dieses Bestandsverzeichnis bereits vor und wurde unter weiterer Berücksichtigung der Ortschaften Tucheim, Mützel, Gladau, Paplitz, Schopsdorf und Fienerode mit den jeweiligen Ortsteilen entsprechend aktualisiert. Nach vorheriger ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt erfolgte die Auslegung in der Zeit vom 15.05.2019 bis 18.11.2019.

Somit bestand in diesem Zeitraum für jedermann die Möglichkeit der Einsichtnahme und Erhebung von Einwendungen oder Hinweisen. Von dieser Möglichkeit wurde nicht Gebrauch gemacht. Das Bestandsverzeichnis hat damit Rechtsgültigkeit erlangt. Gemäß § 4 StrG LSA entsprechen alle im Bestandsverzeichnis geführten Straßen der Widmung einer Gemeindestraße im Rahmen der ausgewiesenen Widmungsbeschränkungen.

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