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Leserbrief: Kostenübernahme und Haftung der Bundesregierung für Thomas Cook GmbH und Tochterges. Geschädigte

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 19.10.2019 / 14:02 Uhr von Marion Tank
Leserin Marion Tank schrieb folgenden Leserbrief an die Meetingpoint Redaktion: Geschädigte der THOMAS COOK-Pleite sowie deren Tochtergesellschaften und auch der TOUR VITAL müssen um das im Reisesicherungsschein verbriefte Recht auf Absicherung des Reisepreises im Fall der Insolvenz des Reiseunternehmens bangen:

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Dabei wurde der Grundstein für den besonderen Schutz von Pauschalreisenden mit der EU-Richtlinie bereits in den 90er Jahren gelegt. Grund für die Einführung waren mehrere, teilweise spektakuläre Insolvenzen von Reiseunternehmen, die dazu führten, dass Urlauber am Urlaubsort strandeten bzw. geleistete Anzahlungen verloren waren. Laut EU-Richtlinie haben die Staaten dafür zu sorgen, dass die Kundengelder wirksam abgesichert sind. Die Kosten für den Versicherungsschutz fließen in den Reisepreis mit ein und zahlt somit am Ende der Reisende. Wenn die 110 Mio. EUR jedoch nicht ausreichen, sind die Policen kein wirksamer gesetzlicher Schutz der Kundengelder, wie in der Pauschalreiserichtlinie gefordert, woraus sich eine Staatshaftung ergibt.

Eine andere Tatsache wiegt aus meiner Sicht noch viel schwerer, nämlich die außergewöhnliche Täuschung des Verbrauchers bezüglich des Inhalts im Sicherungsschein. Denn hierin steht, dass das betreffende Reiseunternehmen (z. B. TOUR VITAL) die Kundengelder im Fall der Insolvenz in Höhe der Versicherungssumme von 110 Mio. EUR abgesichert hat. Man dürfte also davon ausgehen, dass TOUR VITAL-Kunden gut abgesichert sind, da im Fall der Insolvenz 110 Mio. EUR zur Verfügung stehen. Die Realität sieht jedoch anders aus - denn ALLE Unternehmen, die beim gleichen Versicherungsunternehmen ihre Police haben und innerhalb eines Geschäftsjahres insolvent gehen, müssen sich diese 110 Mio. EUR nun aufteilen. So eine obskure Konstruktion dürfte wohl niemand aus seinen privaten Versicherungspolicen kennen!

Die Bundesregierung wurde seit Jahren durch Experten und Verbraucherverbände immer wieder darauf hingewiesen, sich dieser Sache anzunehmen und höhere Versicherungsbeträge für Reiseveranstalter zu fordern. Selbst ein Antrag der GRÜNEN an den DEUTSCHEN BUNDESTAG vom 20.03.2019 hat niemanden wachgerüttelt. Dabei wurden die Gründe für eine höhere Versicherungssumme bzw. für ein anderes Versicherungsmodell hinreichend dargelegt. Es war eine deutliche Aufforderung an die Politik, endlich tätig zu werden.

Der Staat unternahm erneut nichts und lehnte den Antrag am 25.09.2019 sogar auch noch ab, als eine Insolvenz von THOMAS COOK bereits existent war, was man nur noch als Realitätsverlust deuten kann. Obwohl die Missstände der unzureichenden Versicherung der Bundesregierung also hinreichend bekannt waren, wurde nicht gehandelt - das scheint dann wohl Verbraucherschutz Made in Germany zu sein. Denn in anderen EU-Ländern funktioniert, was in Deutschland nicht funktioniert: Die wirksame Absicherung von Pauschalreisenden.

Österreich wurde in einem ähnlichen Fall 1999 vom EuGH zur Staatshaftung verurteilt, da die Kundengelder nicht wirksam abgesichert waren; seitdem ist Österreich durch mehrmaliges Nachjustieren für einen wirksamen Schutz gut aufgestellt. Auch in den Niederlanden dürfen die Geschädigten auf den Sicherungsschein vertrauen. Wegen Untätigkeit und politischer Verantwortungslosigkeit liegt ein Staatsversagen vor. Weiterhin bin ich der Meinung, dass sich unsere träge deutsche Bundesregierung in den nächsten 20 Jahren noch nicht bewegen wird, wenn es nicht ebenso zur Staatshaftung verurteilt wird. Daher möchte ich gern dazu aufrufen, die Petition zu unterschreiben - auch wer dieses Mal nicht betroffen sein sollte, könnte es das nächste Mal sein. Eine Petition darf im Übrigen nicht nur von Erwachsenen, sondern lt. Petitionsrecht auch von Kindern und Jugendlichen unterschrieben werden," so Tank.

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