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Zentrale Beschwerdestelle gibt es mittlerweile 10 Jahre

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 12.10.2019 / 14:11 Uhr von mz/pm
Die Zentrale Beschwerdestelle feiert in diesem Jahr ihr zehnjähriges Bestehen. Bereits seit September 2009 sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beschwerdestelle zentrale und unabhängige Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger bei Beschwerden, Lob und Hinweisen über die Arbeit der Polizei. Zwischen 650 und 750 Eingaben werden landesweit jährlich abschließend bearbeitet.

Seit 2017 werden auch Eingaben bezogen auf das Landesverwaltungsamt, das Landesarchiv, das Statistische Landesamt, das Aus- und Fortbildungsinstitut sowie das Institut für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge ausgewertet.

Innenstaatssekretärin Dr. Tamara Zieschang: „An erster Stelle steht, dass die individuelle Auseinandersetzung mit einem Problem das Vertrauen der Bürger in die Verwaltung stärkt. Zudem werden die Beschwerdebearbeitung und die Analyse von Hinweisen bewusst als Instrument für die Qualitätssicherung genutzt. Durch den im gesamten Innenressort praktizierten offenen und fairen Umgang mit Kritik sollen Schwachstellen erkannt und auch beseitigt sowie Gutes gestärkt werden.“

Im Jahr 2009 betrat Sachsen-Anhalt mit der Beschwerdebefassung im öffentlichen Dienst Neuland. Zwischenzeitlich ist diese bundesweit etabliert. Einen Überblick über die Arbeit der Beschwerdestelle liefern die Jahresberichte, die auf den Internetseiten veröffentlicht sind: www. zentralebeschwerdestelle.sachsen-anhalt.de. Hier sind auch Kontaktdaten und Informationen in Leichter Sprache zu finden.

Hintergrund:
Mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde kann formlos das Verhalten von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern kritisch angesprochen werden, z. B. in den Fällen, in denen Bürgerinnen und Bürger den Eindruck erlangten, dass nicht korrektes Auftreten oder persönliches Fehlverhalten vorlag. Formalitäten sind nicht zu beachten. Beschwerden sowie Lob und Hinweise können mündlich oder schriftlich vortragen werden. Beschwerden sind persönlich, telefonisch, per Telefax, per E-Mail, per Post und auch über das eRevier der Landespolizei möglich (www.zentralebeschwerdestelle.sachsen-anhalt.de/ich-will-mich-beschweren).

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