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Elektromobile von der Polizei gestoppt

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 04.10.2019 / 17:13 Uhr von mz/pm
Nachdem Polizeibeamte gestern Abend ein blaues Licht auf der Fahrbahn der Friedenstraße in Burg festgestellt hatten, nahmen sie diesen Schein genauer unter die Lupe. Sie stellten einen jungen Mann auf der Straße fahrend mit einem Hoverboard fest.

Der Fahrer wurde angehalten und kontrolliert. Das Hoverboard unterliegt den Regelungen für „Elektrokleinstfahrzeuge“, so ein Polizeisprecher. Demnach muss für dieses Fahrzeug eine Betriebserlaubnis bestehen, gleichwohl muss es pflichtversichert sein. Da dieses Fahrzeug bauartbedingt schneller als 6km/h fährt ist für den Fahrer eine Fahrerlaubnis notwendig. All das konnte der 15-Jährige nicht vorweisen. Da er mit 15 Jahren bereits strafmündig ist, wurde gegen ihn Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Zulassungsrecht sowie das Fahrerlaubnisrecht erstattet.

In Genthin wurde gestern in der Straße Am Mühlengraben ein 29-Jähriger mit einem E-Scooter einer Kontrolle unterzogen. Auch der E-Scooter fällt unter die verkehrsrechtlichen Regelungen für „Elektrokleinstfahrzeuge“. Obwohl es angeblich nur eine Probefahrt auf offener Straße war, muss der Fahrer nun mit einer Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz leben. Denn auch dieses Fahrzeug muss für den öffentlichen Verkehr zugelassen sein. Eine Versicherung bestand für das Fahrzeug nicht.

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