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Landrat dankt Feuerwehren

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 09.07.2019 / 10:03 Uhr von mz/pm
Landrat Dr. Steffen Burchhardt machte sich gemeinsam mit dem Kreisbrandmeister Walter Metscher nach der Bekämpfung eines Feldbrandes am 2. Juli 2019 in der Nähe von Gerwisch vor Ort ein Bild über den entstandenen Schaden.

Es brannten ca. 24 ha Ackerland. Im Einsatz waren 70 Feuerwehrkameraden der Ortsfeuerwehren Gerwisch, Biederitz, Königsborn, Gübs, Heyrothsberge sowie Woltersdorf. Durch besonnenes, zielgerichtetes und feuerwehrtaktisch richtiges Agieren konnte die Ausbreitung des Brandes verhindert und der Brand gelöscht werden.

Dies war nicht der erste Brand aufgrund der derzeit anhaltenden Trockenheit. Kreisbrandmeister Metscher spricht von deutlich mehr Einsätzen als in normalen Jahren, ähnlich 2018, und einer hohen Gefahrenlage im gesamten Landkreis. "Wir danken allen Kameradinnen und Kameraden für die stetige Einsatzbereitschaft. Ihr seid unser Schutzschirm und ein Vorbild mit Eurem Verständnis für den Dienst und lebt ein aufopferungsvolles Ehrenamt", so Kreisbrandmeister und Landrat.

Das Jerichower Land hat über einen langen Zeitraum viel zu wenig Regen abbekommen, der Waldboden ist ausgetrocknet und viele Pflanzen und Bäume sind bedroht. Im Jerichower Land gilt sehr häufig die höchste Waldbrandgefahrenstufe. In dieser Situation ist es besonders wichtig, dass die Bürger sehr wachsam sind und alle Verhaltensregeln ernst genommen werden. "Auch wenn ein paar kühlere Tage hinter uns liegen, dürfen wir die Gefahr nicht unterschätzen. Ein Funke reicht um große Gefahr für uns alle auszulösen. Denkt an eure Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr, die ihre Leben und ihre Gesundheit für uns alle riskieren", ergänzt der Kreisbrandmeister.

Ein Video dazu [hier]

Was kann ich als Waldbesucher tun? Waldbesucher sind aufgefordert, durch ein umsichtiges und rücksichtsvolles Verhalten das Waldbrandrisiko zu minimieren. Wir weisen auf die verbindlichen Regeln gemäß dem Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt hin.

Danach ist es verboten:
· in der freien Landschaft einschließlich angrenzender Straßen brennende oder glimmende Gegenstände wegzuwerfen,

· durch Rauchen leicht entzündbare Bestände und Einrichtungen der Land- und Forstwirtschaft wie Strohdiemen, reife Erntebestände oder trockene Hecken zu gefährden,

· bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 außerhalb von geschlossenen Räumen im Wald oder in einem Abstand von weniger als 15 Metern zum Wald zu rauchen,

· im Wald oder bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 in einem Abstand von weniger als 30 Metern zum Wald ein offenes Feuer außerhalb von öffentlichen Grillplätzen anzuzünden oder

· bei Waldbrandgefahrenstufe 5 den Wald außerhalb von Wegen zu betreten.

"Achten Sie bitte auf die Einhaltung dieser Regeln. Zeigen Sie Wertschätzung gegenüber unseren Feuerwehrkameraden. Ja und ein gelegentlicher Regentanz kann auch nicht schaden", so die Bitte des Landrates Dr. Steffen Burchhardt.

Bilder

Kreisbrandmeister Walter Metscher und Landrat Dr. Steffen Burchhardt (v. l.), Foto: LK JL
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