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Verstärkte Kontrollen der Bundespolizei in Zügen und an den Bahnhöfen

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 15.03.2019 / 11:48 Uhr von mz/pm
Gestern führten Beamte der Bundespolizeiinspektion Magdeburg erneut an den Bahnhöfen Halberstadt, Wernigerode, Bernburg und auf den Zügen der umliegenden Bahnstrecken Schwerpunktfahndungen durch. Durch die eingesetzten Beamten wurden insgesamt über 170 Personen polizeilich überprüft; 48 Straftaten wurden angezeigt. Hierbei machten sie unter anderem folgende Feststellungen.

Gegen 13:30 Uhr wurde im Bahnhof Wernigerode ein 32-Jähriger durch Einsatzkräfte kontrolliert. Bei der Überprüfung seiner Personalien im Datenbestand der Polizei wurde bekannt, dass er per Haftbefehl gesucht wurde. Im Juni 2018 erging für den Mann ein Gesamtstrafbefehl wegen Entziehung elektrischer Energie und Diebstahls geringwertiger Sachen durch das Amtsgericht Wernigerode. So wurde er zu einer Strafe von 850 Euro oder 85 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Da er sich weder der Haftstrafe stellte, noch die Geldstrafe bezahlte, erging Anfang dieses Jahres der Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Magdeburg, Zweigstelle Halberstadt. Der 32-Jährige konnte am gestrigen Tag die Geldstrafe nicht aufbringen und wurde durch Beamte in die Justizvollzugsanstalt Burg gebracht. Dort verbleibt er die nächsten 85 Tage.

Am Bahnhof Bernburg wurde ein Mann im Alter von 21 Jahren kontrolliert, dieser führte ein hochwertiges Fahrrad mit sich. Das Fahrrad wurde überlackiert. Die Rahmennummer konnte vor Ort nicht ermittelt werden. Der junge Mann machte keine Angaben zur Herkunft des Rades. Da er zudem mehrere Tütchen Crystal Meth mit sich führte, wird er sich neben den Anzeigen wegen Diebstahls und Hehlerei auch wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten müssen. Das Fahrrad und die Betäubungsmittel wurden sichergestellt. In einem Regionalexpress von Quedlinburg nach Halberstadt wurde eine 31-jährige Frau kontrolliert.

Bei dem Abgleich ihrer Personalien im Fahndungssystem der Polizei wurde bekannt, dass die Frau durch die Staatsanwaltschaft Magdeburg, Zweigstelle Halberstadt per Haftbefehl gesucht wird. Durch das Amtsgericht Halberstadt wurde im September 2018 ein Strafbefehl wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz gegen die Frau erlassen.

Die 31-Jährige zahlte weder die geforderte Geldstrafe in Höhe von 750 Euro, noch stellte sie sich den 25 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe. So erging im Februar dieses Jahres der Haftbefehl. Die Frau entging knapp dem Gefängnis, am gestrigen Tag beglich der Arbeitgeber die Geldstrafe für seine Mitarbeiterin.

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