Logo

Interview: Das sagt Landrat Burchhardt zum Abschiebefall

Theater
  • Erstellt: 06.02.2019 / 15:38 Uhr von mz
Der 20-jährige Asylbewerber aus dem Niger, der seit Wochen in Burg für Unruhe sorgt, soll abgeschoben werden. Das teilte Landrat Dr. Steffen Burchhardt gestern mit. Er sagte, dass eine Abschiebung geplant sei. Details dazu erläuterte er im Meetingpoint-Interview.

Meetingpoint JL: Welche Schritte sind bisher seitens des Landkreises eingeleitet worden, um auf das Problem, Situationen des Asylbewerbers hinzuweisen?

Landrat Dr. Steffen Burchhardt:
„Nach dem ersten Bekanntwerden der Vorfälle wurde sofort schriftlich und mündlich das Landesverwaltungsamt und das Ministerium des Inneren informiert und um Unterstützung gebeten, da wir als Landkreis keine Abschiebung von ausreisepflichtigen Personen vornehmen, sondern dies erfolgt durch das Zentrale Rückkehrmanagement, welches beim Landesverwaltungsamt angesiedelt ist. Die Angelegenheit wurde durch die Ausländerbehörde und dem Beigeordneten Thomas Barz in enger Abstimmung mit dem Polizeirevier Burg bereits seit Anfang des Jahres, sprich nach dem ersten Straftaten und Auffälligkeiten massiv forciert und alle uns zu Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft.

Wie bereits hinlänglich bekannt, erfolgten mehrfache Einweisungen nach dem PsychKG. Über einen zwangsweisen Verbleib entscheidet jedoch wiederum nicht unser Haus, sondern sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen, das zuständige Amtsgericht,“

Meetingpoint JL: Wie wird der Landkreis mit dem Mann aus dem Niger umgehen?

Landrat Dr. Steffen Burchhardt:
„Eine Abschiebung ist zeitnah vorgesehen. Momentan bemühen sich alle zuständigen Behörden um einen Abschiebehaftplatz. Aber auch hier kann der Landkreis nicht entscheiden. Über eine Inhaftierung muss der zuständige Richter entscheiden. Nach Mitteilung durch die ABH an das Referat 205 (Zentrales Rückkehrmanagement) des LVwA wird dort die Abschiebung eingeleitet und organisiert. Dazu gehören bspw. Flugbuchungen, Organisation der Zuführung zum Flughafen durch die Landespolizei in Zusammenarbeit mit dem Zentralen Einsatzdienst, Organisation der Übernahme des Abschüblings am Flughafen durch die Bundespolizei, in Einzelfällen die Organisation von begleiteten Abschiebungen durch Bundespolizeibeamte, ggf. in ärztlicher Begleitung etc.

Der Vollzug der Abschiebung beginnt, außer im Fall der Abschiebungshaft, in der zugewiesenen Unterkunft und erfolgt durch die Kollegen der ABH und der Landespolizei.“

Meetingpoint JL: Ist dies bisher ein Einzelfall? Oder sind gibt es weitere Fälle im JL?
Landrat Dr. Steffen Burchhardt:

"Es gibt in jedem Jahr einige Personen, die auffälliges Verhalten zeigen und nach PsychKG zunächst vom SOG-Dienst dem AWO Fachkrankenhaus zugewiesen werden. Dabei sind bisher Personen anderer Nationalitäten nicht auffällig. Eine derartige Häufung von Straftaten ist nach unserem Wissen ein absoluter Einzelfall.,"

Bilder

Landrat Dr. Steffen Burchhardt, Foto: LK JL
Dieser Artikel wurde bereits 3.777 mal aufgerufen.

Werbung