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Neue Wege im Landesarchiv: Elektronisches Archiv löst Unterlagen aus Papier ab

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 16.12.2018 / 09:03 Uhr von mz/pm
Papiergebundene Unterlagen bestimmten mehr als 1000 Jahre die analoge Welt der Archive. In Zukunft werden es jedoch elektronische Informationen sein, die dauerhaft verfügbar für Bürgerinnen und Bürger, die Verwaltung sowie die Forschung erhalten werden müssen. Dieser Umbruch stellt für alle öffentlichen Archive eine echte Herausforderung dar.

Innenminister Holger Stahlknecht: „Mit der Freischaltung des Elektronischen Archivs werden wir einen entscheidenden Schritt in Richtung Zukunftsfähigkeit des Landesarchivs gehen. Zum Gelingen trägt maßgeblich bei, dass wir länderübergreifend im Verbund arbeiten. Für die Landesverwaltung ist es außerordentlich wichtig, dass die fachlichen und technischen Voraussetzungen zur Übernahme archivwürdiger elektronischer Unterlagen geschaffen wurden. Von weiterer Bedeutung ist, dass auch kommunale und sonstige öffentliche Archive über das Elektronische Archiv künftig ihre elektronischen Unterlagen speichern können und dabei auf die Unterstützung durch das Landesarchiv vertrauen dürfen.“

Bereits seit November 2016 beschreitet Sachsen-Anhalt mit Hamburg, Bremen, Schleswig?Holstein und Mecklenburg-Vorpommern einen gemeinsamen Weg bei der Archivierung digitaler Unterlagen. Im Rahmen eines hierfür geschaffenen Kooperationsverbundes „Digitale Archivierung Nord (DAN)“ konnten seither die technischen und sonstigen Voraussetzungen für den dauerhaften Betrieb eines gemeinsamen Magazins für die elektronischen Unterlagen des jeweiligen Landes geschaffen werden. Dieses elektronische Archiv wird nunmehr in den „Produktivbetrieb“ überführt; es nimmt mit der symbolischen Archivierung erster elektronischer Unterlagen am 14. Dezember 2018 seine Arbeit auf.

In der laufenden Verwaltungsarbeit entstehen seit Jahren elektronische Unterlagen, die auch jenseits des aktuellen Aufgabenvollzugs benötigt werden – als Quellengrundlage für die historische Forschung, zur Rechtssicherung, zum Nachvollzug des Verwaltungshandelns und nicht zuletzt als Informationsressource für künftige Entscheidungen sowohl von Regierung und Verwaltung als auch von Wirtschaft und Gesellschaft. Die elektronische Archivierung ist kein freiwilliges Angebot, sondern eine gesetzliche Verpflichtung, die sich aus dem Landesarchivgesetz ergibt.

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