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Finanzminister Schröder für Vereinfachung des Umsatzsteuerrechts

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 14.07.2018 / 18:02 Uhr von mz/pm
Sachsen-Anhalts Finanzminister André Schröder setzt sich verstärkt für die konkrete Umsetzung einer Vereinfachung des Umsatzsteuerrechts ein: „Der heute schon unüberschaubare, zersplitterte Anwendungsbereich des ermäßigten Steuersatzes sollte dringend auf den Prüfstand“, erklärte er.

Nach den aktuellen Vorschlägen der EU-Kommission zur Überarbeitung der Mehrwertsteuersätze sollen künftig mehr ermäßigte Steuersätze zugelassen und der Anwendungsbereich ausgeweitet werden.

Dagegen haben sich die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder ausgesprochen und beschlossen, einer weiteren Verkomplizierung und Zersplitterung bei der Umsatzbesteuerung entgegenzuwirken.

Eine aus Vertretern der Länder bestehende Arbeitsgruppe soll jetzt den Anwendungsbereich des ermäßigten Steuersatzes überprüfen und Vorschläge für ein einfacheres Regelwerk mit klaren Abgrenzungskriterien und weniger Betrugsanfälligkeit unterbreiten.

„Ich erhoffe mir so mehr Steuergerechtigkeit und die Erhaltung verlässlicher Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen - national wie international.“, so Schröder.

Ziel sind konkrete Reformvorschläge, die den Bürokratieaufwand der Unternehmen und die allgemeinen Befolgungskosten von Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung senken, sowie die Nachvollziehbarkeit der Besteuerung auf Seiten der Verbraucherinnen und Verbraucher erhöhen. Zugleich dürfen dabei die wichtigen sozialen Aspekte nicht aus dem Blick geraten.

Der für begünstigte Leistungen geltende Steuersatz sollte möglichst klar erkennbar und – gegenüber Umsätzen zum Regelsteuersatz von 19 Prozent – sicher abgrenzbar sein. Das Umsatzsteueraufkommen in Deutschland macht mit rund 217 Milliarden Euro fast 30 Prozent des gesamten Steueraufkommens aus und betrifft jede Verbraucherin und jeder Verbraucher, die dann von den angestrebten Veränderungen profitieren würden.

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