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Gefährliche Falle auf Privatgrundstück: Frau sucht Hund und wird von Selbstschussanlage schwer verletzt

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 04.05.2026 / 13:49 Uhr von ub/pm
Ein entlaufener Hund hat am vergangenen Samstag in Dannigkow zu einem dramatischen Zwischenfall geführt. Als eine 54-Jährige ihr Haustier von einem fremden Grundstück zurückholen wollte, löste sie nach Polizeiangaben eine illegale Selbstschussanlage aus und wurde durch Schrotmunition schwer verletzt.


Was als herkömmliche Suche nach einem ausgebüxten Vierbeiner begann, endete für eine Frau aus dem Jerichower Land im Krankenhaus. Am Samstag, dem 2. Mai 2026, verfolgte die 54-jährige Deutsche ihren Hund, nachdem dieser auf ein fremdes Grundstück in der Ortslage Dannigkow gelaufen war.

Schuss aus dem Hinterhalt
Beim Betreten des Geländes geschah das Unfassbare: Plötzlich löste sich ein Schuss. Die Frau wurde von Schrotmunition getroffen und erlitt schwere Verletzungen. Nach ersten Erkenntnissen des Polizeireviers Jerichower Land wird davon ausgegangen, dass die Geschädigte versehentlich eine auf dem Grundstück installierte Selbstschussanlage ausgelöst hat.

Die Frau wurde umgehend in ein Krankenhaus eingeliefert. Laut aktuellem Stand befindet sie sich glücklicherweise außer Lebensgefahr.

Waffenarsenal bei Hausdurchsuchung entdeckt
Der Vorfall löste einen Großeinsatz der Behörden aus. Unter Einbeziehung des Landeskriminalamtes (LKA) Sachsen-Anhalt nahmen Ermittler das Anwesen des 43-jährigen deutschen Grundstückseigentümers genau unter die Lupe. Bei der Durchsuchung von Haus und Hof stießen die Beamten auf eine Vielzahl von Schusswaffen sowie weitere gefährliche Gegenstände, die sichergestellt wurden.

Ermittlungen dauern an – vorerst kein Haftbefehl
Trotz der Schwere des Vorfalls entschied die Staatsanwaltschaft Stendal noch am Tag des Geschehens, keinen Haftbefehl gegen den Eigentümer zu beantragen. Nach derzeitigem Informationsstand liege kein dringender Tatverdacht für ein vorsätzliches Tötungsdelikt vor.

Die Kriminalpolizei steht nun vor der Aufgabe zu klären, ob der 43-Jährige die gefährliche Anlage selbst errichtet hat und welche Motive hinter der Installation einer solch tödlichen Vorrichtung auf seinem Privatbesitz standen. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.

Bilder

Symbolbild Dannigkow - KI-generiert
Dieser Artikel wurde bereits 4.202 mal aufgerufen.

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Kommentare

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    Sunny schrieb um 04:56 Uhr am 05.05.2026:
    Ist ja wieder einmal typisch: Im Artikel wird nicht eine Silbe darüber verloren, wie es dem Hund der verletzten Frau geht. Wurde auch er getroffen? Wurde er ebenfalls verletzt oder gar getötet? Scheint wohl völlig unwichtig zu sein, ist ja „nur“ das geliebte Haustier des Opfers. Ich wünsche der Hundehalterin gute Genesung und hoffe, dass sie ihren Liebling bald wieder in die Arme schließen kann.
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      Leser schrieb um 17:08 Uhr am 04.05.2026:
      Beides geht gar nicht, die Selbstschussanlage ist ein No Go, was wäre wenn es ein Kind gewesen wär.
      Aber sollte auch jeder auf seinen Köter besser aufpassen und nicht frei umher laufen lassen, dann muss man auch nicht auf fremde Grundstücke umher turnen.

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        Unbekannter schrieb um 16:54 Uhr am 04.05.2026:
        Das wird immer verrückter hier in Deutschland. Für was brauche ich eine Selbstschußanlage auf meinem Grundstück??Hat er Angst vor irgendwas. Rechnet er nicht mit den Konsequenzen, oder nimmt er den Tod anderer in Kauf. Ich staune was die Menschen heutzutage alles haben. Und warum ist er auf freiem Fuß, es ist versuchter Mord und nichts anderes. Die Frau hat einfach einen Schutzengel gehabt.
        • Ansicht schrieb um 20:23 Uhr am 05.05.2026:
          Gemäß Berichterstattung hat es inhaltlich in keinster Weise irgendwas von den Tatbestandsmerkmalen eines Mordes.

          Prinzipiell sollte ein solches Verhalten auch in keinster Weise richtig sein, andererseits hat halt auch niemand ein fremdes, wahrscheinlich umfriedetes Grundstück zu betreten.