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Reform des Landesjagdgesetzes: Wolf soll ins Jagdrecht aufgenommen werden

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 02.02.2026 / 15:05 Uhr von ub
Die Landesregierung Sachsen Anhalt hat in der vergangenen Woche eine umfassende Reform des Landesjagdgesetzes beschlossen. Neben strukturellen Anpassungen und Regelungen zu Wildschäden steht vor allem ein Punkt im Zentrum der öffentlichen Debatte: die geplante Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht.


In seiner Stellungnahme betont der Naturschutzbund NABU die ambivalente Wahrnehmung des Tieres in der Bevölkerung: „Die Rückkehr des Wolfs weckt bei vielen Menschen starke Gefühle. Manche freuen sich über eine Wildtierart, die in Deutschland lange als ausgerottet galt. Andere haben Angst um ihre Tiere und ihren Betrieb. Gerade Weidetierhalter erleben Risse als harte Belastung. Beides ist verständlich. Nach so langer Zeit müssen wir Menschen das Zusammenleben mit dem Wolf neu lernen.“

Neuer Paragraf 30a: „Sonderregelungen für den Wolf“
Der Gesetzentwurf sieht vor, den Wolf in das Jagdrecht aufzunehmen und eine eigene Vorschrift – § 30a – zu schaffen. Dieser Schritt soll laut Regierung mehr Übersicht und Handhabbarkeit bringen. Fachleute warnen jedoch vor falschen Erwartungen in der Öffentlichkeit.

Viele Menschen gehen automatisch davon aus, dass eine jagdliche Einordnung zu weniger Nutztierrissen führe. Allerdings zeigen internationale Studien, dass Abschüsse komplexe Nebenwirkungen haben. Wölfe leben in Familienverbänden; der Verlust erfahrener Tiere kann Strukturen destabilisieren und das Jagdverhalten verändern. Unerfahrene Jungtiere könnten dann verstärkt auf leichte Beute – etwa Nutztiere – ausweichen. Der Effekt von Eingriffen sei daher stark vom Einzelfall abhängig: Manchmal bleibe die Situation stabil, manchmal verschlimmere sie sich.

Regierung: Vereinfachung des Gesetzes und Bestandsmanagement
Laut Landesregierung soll die Reform vor allem Klarheit schaffen und das bestehende Regelwerk modernisieren. Sven Schulze, noch als Landwirtschaftsminister, erklärte: „Mit der Neufassung des Landesjagdgesetzes schaffen wir ein praxistaugliches und rechtlich einwandfreies Regelwerk für Sachsen Anhalt.“

Der Wolf soll im Rahmen eines Bestandsmanagements geführt werden, das sich am Erhaltungszustand orientiert und die Vorgaben des Bundesnaturschutzrechts beachtet. Trotz Aufnahme ins Jagdrecht bleibt er eine streng geschützte Art; eine reguläre Abschussplanung ist nicht vorgesehen.

Datenlage: Risse rückläufig
Wie das Wolfsmonitoring des Landesamts für Umweltschutz (LAU) zeigt, wurden im Monitoringjahr 2024/2025 weniger Nutztierrisse dokumentiert. Bestätigt oder nicht ausgeschlossen wurden demnach Angriffe bei 121 Schafen, 10 Ziegen und 9 Rindern. Im Vergleich zum Vorjahr sanken sowohl die Zahl der Vorfälle (–23,8 %) als auch die Zahl der getöteten Tiere (–30,3 %).

Kontroverse um Rolle der Jägerschaft
Während das Ministerium betont, dass sich öffentliche Aufgaben wie Beratung, Monitoring oder Herdenschutz „nicht maßgeblich ändern“, sorgt die geplante Neuregelung bei Naturschutzverbänden und Teilen der Bevölkerung für Skepsis. Kritische Stimmen werfen der Jägerschaft vor, die Jagdrechtsänderung vor allem als Gelegenheit zu sehen, den Wolf gezielt zu schießen.

Im Kommentar zu einem Artikel des MDR heißt es etwa zugespitzt:
Die Jäger jubeln natürlich, endlich legal draufhalten zu können. Oder wie sie es ausdrücken 'ein Instrument, mit dem sich Entwicklungen steuern ließen' zu bekommen. Das klappt ja beim Schalenwild ganz hervorragend, Wildschweinplage, überhöhte Rotwildbestände, die die Wälder kaputtfressen sind ja alle super reguliert. Man will doch nur lästige Konkurrenz loswerden, die noch dazu beim Wild für mehr Bewegung sorgt. Die gemütliche Nacht auf der Kanzel, wo jeden Abend regelmäßig und pünktlich die Rehe und Sauen vorbeikommen funktioniert nicht mehr. Hinzu kommt das Aneignungsrecht von jagdbarem Wild. Das Wolfsfell in der Jagdhütte stammt dann natürlich von einem Totfund und nicht von einem illegalen Abschuss.“

Fazit
Die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht bleibt hoch umstritten. Während die Landesregierung auf mehr Struktur und ein koordiniertes Bestandsmanagement setzt, warnen Naturschutzverbände vor unbegründeten Erwartungen und möglichen negativen Effekten. Die Debatte um den richtigen Umgang mit dem Rückkehrer Wolf dürfte damit weiter an Dynamik gewinnen.

Anhand der angefügten Daten aus dem Monitoringbericht 2023/2024 des Wolfskompetenzzentrums Iden könnt ihr euch ein Bild über die Entwicklung der Population sowie die Nutztierrisse in Sachsen-Anhalt machen.

Frage der Woche:

So ist die Abstimmung der vergangenen Woche zum Thema "Wie sollte man den steigenden Lebensmittelpreisen begegnen?" ausgefallen.

Bilder

Quelle: Monitoringbericht des Wolfskompetenzzentrum Iden (WZI)
Quelle: Monitoringbericht des WZI
Quelle: Monitoringbericht des WZI
Herdenschutz ist und bleibt die sicherste Maßnahme gegen Übergriffe durch Wölfe. Foto: NABU
Kontinuierliches Monitoring bringt gesicherte Daten zur Wolfspopulation. Foto: WZI
Foto: NABU Sachsen-Anhalt
So habt ihr in der vergangenen Woche zum Thema Lebensmittelpreise abgestimmt.
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