Mindestschülerzahlen gefährden Bestand von Grundschulen und Gemeinschaftsschulen
Laut dem Gesetzentwurf soll ab August 2027 eine Mindestschülerzahl von 25 Schülerinnen und Schülern pro erste Klassen an Grundschulen gelten. Aktuell ist in Magdeburg gemäß Stadtratsbeschluss die mittlere Klassenfrequenz auf 22 SuS festgelegt, um den Kindern eine wohnortnahe Beschulung mit kurzen Schulwegen zu ermöglichen. Die Änderung auf eine Mindestschülerzahl von 25 SuS könnte eine existenzielle Bedrohung für einige Grundschulen in Magdeburg bedeuten, insbesondere in den weniger dicht besiedelten Stadtteilen. Besonders betroffen wären Grundschulen in den Randlagen der Stadt.
Die in der Regel 2-zügigen Grundschulen könnten mittelfristig im Bestand gefährdet sein. Die geplanten Maßnahmen würden auch zu einer deutlichen Verschlechterung der Lernbedingungen führen, da zusätzliche Klassen erst bei einer Klassengröße von über 28 Kindern eingerichtet werden dürften, was überfüllte und pädagogisch ungünstige Lernumgebungen zur Folge hätte. Lutz Trümper ein Schreiben an das Bildungsministerium, in dem auf die mittlere Klassenfrequenz von 22 Schülerinnen und Schülern in Magdeburg hingewiesen und auf dieser Grundlage auch die Schulentwicklungs- und Investitionsplanungen für notwendige Sanierungen abgeleitet wurden. Das Land bestätigte, dass der Schulträger die Möglichkeit hat, die Klassenfrequenz eigenständig festzulegen.
Bestandsgefährdung von Gemeinschaftsschulen
Für die weiterführenden Schulen sieht der Entwurf vor, dass in kreisfreien Städten wie Magdeburg künftig mindestens drei Klassenzüge pro Jahrgang an Gemeinschaftsschulen erforderlich sind. Diese Anforderung können drei Gemeinschaftsschulen in Magdeburg, darunter die „GmS Thomas Mann“, die „GmS Heinrich Heine“ und die „GmS Thomas Müntzer“, aufgrund ihrer baulichen Kapazitäten nicht erfüllen. Ohne Sondergenehmigungen durch das Landesschulamt Sachsen-Anhalt steht der Bestand dieser Schulen auf dem Spiel. Eine derartige Einschränkung bedroht die schulische Vielfalt und die wohnortnahe Beschulung massiv.
Wegfall der Gastschulbeiträge führt zu Millionendefizit
Der Gesetzentwurf sieht weiterhin vor, die Gastschulbeiträge ab 2027 abzuschaffen. Diese Beiträge, die Magdeburg für Schülerinnen und Schüler erhält, die in anderen Gemeinden oder Landkreisen leben und in der Landeshauptstadt zur Schule gehen, stellen einen wichtigen finanziellen Ausgleich der Aufwendungen der Landeshauptstadt für die auswärtigen SuS dar. Durch den Wegfall würde der Stadt Magdeburg ein finanzieller Schaden von mindestens 1,5 Millionen Euro entstehen. Allein im letzten Schuljahr wurden knapp 3.200 auswärtige Schülerinnen und Schüler in Magdeburg unterrichtet, was etwa 12 % der Gesamtanzahl der Schüler ausmacht.
Der Verzicht auf die Gastschulbeiträge, der laut Ministerin Eva Feußner dem Bürokratieabbau dienen soll, ist aus Sicht der Landeshauptstadt Magdeburg klar abzulehnen. Darüber hinaus führt die Neuregelung, wonach die Landeshauptstadt die Bearbeitung von Anträgen auf Beschulung außerhalb des Schulbezirks übernehmen muss , zu zusätzlichen personellen und finanziellen Belastungen.
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