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Landkreis und Genthin beschließen gemeinsame Archivarbeit

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 30.09.2024 / 17:01 Uhr von rp
Der Genthiner Stadtrat hat am Donnerstag den Schluss einer Zweckvereinbarung in Sachen Stadtarchiv mit dem Landkreis beschlossen. Einen Tag zuvor war der Schulterschlussbeschluss des Landkreises auf der Tagesordnung, bei dem auch die Mitglieder des Kreistages dem zustimmten.


Ziel ist es, dass Genthin und Landkreis ihre Kräfte bündeln und damit die Arbeiten des Stadt- und Kreisarchivs gegenseitig stärken. Wie der Landrat auf der Kreistagssitzung meinte, sei auch die Kreisverwaltung in dieser Position mit nur einem Archivar besetzt und er sieht daher in dem Schulterschluss einen Mehrwert für den Landkreis und Genthin.

Laut Beschluss geht zudem das gesamte Stadtarchiv von Genthin in die Hände des Landkreises. In dem Beschluss heißt es demnach wie folgt:

Die Einheitsgemeinde Stadt Genthin überträgt gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit des Landes Sachsen-Anhalt (GKG LSA) die Archivierung ihres Archivguts gemäß §§ 4 und 11 ArchG LSA an den Landkreis Jerichower Land. Die jeweils gültige Satzung für das Kreisarchiv gilt somit für die Archivbestände der Einheitsgemeinde Stadt Genthin. Der Landkreis führt auch ein Zwischenarchiv für die Stadtverwaltung Genthin.
Zum Beschluss: [KLICK]

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