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Sachsen-Anhalt verlängert Frist für Frosthilfen

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 27.09.2024 / 18:03 Uhr von mr/pm
Die Auswirkungen des außergewöhnlichen Frosts im April 2024 sind für viele Landwirte in Sachsen-Anhalt noch immer spürbar. Um die betroffenen Betriebe bestmöglich zu unterstützen, verlängert das Landwirtschaftsministerium die Antragsfrist für die Frosthilfen bis zum 14. Oktober 2024.

Minister Sven Schulze: „Die Verluste durch den Frost sind für viele unserer Obst- und Weinbaubetriebe existenzbedrohend. Mit der Verlängerung der Antragsfrist wollen wir sicherstellen, dass die betroffenen Betriebe die notwendige Zeit haben, um die Frosthilfen in Anspruch zu nehmen. Damit wollen wir helfen, die Betriebe in ihrer schwierigen Situation zu entlasten.“

Betriebe, deren Ernteerträge im Jahr 2024 im Vergleich zu den Vorjahren um mehr als 30 Prozent gesunken sind, können bis zu 40 Prozent des entstandenen Schadens als Unterstützung erhalten. Die Anträge müssen bei den zuständigen Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) eingereicht werden. Weitere Informationen sowie die Antragsunterlagen sind online hier verfügbar.

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Symbolfoto, Quelle: Pixabay
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