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Geschlecht und Vornamen ändern - Standesämter im Jerichower Land sind vorbereitet

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 30.07.2024 / 11:05 Uhr von rg
Vor einem Monat hat der Bundestag das Selbstbestimmungsgesetz veröffentlicht. Damit wird ab dem 1. November dieses Jahres die Änderung des Geschlechts und des Vornamens für trans, inter und nichtbinäre Menschen geregelt. Bereits ab dem 1. August können Anmeldungen zur Änderung bei den Standesämtern eingereicht werden. Im Jerichower Land ist man darauf schon gut vorbereitet.

Das Standesamt Möser nimmt bereits seit Mai 2014 auch die Amtsgeschäfte für die Gemeinde Biederitz wahr. Wie uns die Sachgebietsleiterin der allgemeinen Verwaltung, Christel Krawzoff, mitgeteilt hat, haben das Innenministerium und der Landesfachverband der Standesbeamten Sachsen-Anhalt Runderlasse und Hinweise rausgeschickt. Außerdem gab es bereits eine Arbeitsberatung mit den Standesämtern im gesamten Landkreis und der Fachaufsicht.

Das bestätigte uns auch Katja Gericke, Standesbeamtin in Jerichow. Sie sagt: "Die Standesämter sind gut auf die neue Regelung vorbereitet, weshalb es möglich ist ab dem 1. August eine Anmeldung für diese Regelung durchzuführen." Diese können aber nur persönlich oder schriftlich mit Unterschrift erfolgen.

Wer mehr Informationen zu seinen Möglichkeiten oder dem Gesetz selbst haben möchte, kann sich vor Ort beraten lassen. "Die Bürger können gern einen Beratungstermin im Standesamt der Gemeinde Möser online über die Terminbuchung beantragen", erklärt Christel Krawzoff, "Wir beraten und füllen die entsprechenden Anträge gemeinsam aus. Die eigentliche Erklärung ist dann ab 1. November 2024 im selben Standesamt möglich." Ein erster Termin zum Selbstbestimmungsgesetz wurde in Möser tatsächlich auch schon vereinbart, verriet uns Krawzoff.

Hintergrund:
Das Selbstbestimmungsgesetz erleichtert es trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen, ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen zu ändern. Das Gesetz ersetzt das bisherige Transsexuellengesetz und stellt damit einen bedeutenden gesellschaftspolitischen Fortschritt dar. Es soll die Rechte und die Würde der betroffenen Personen störken und dazu beitragen, Diskriminierungen und bürokratische Hürden abzubauen.

Die Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens war bisher nur durch eine gerichtliche Entscheidung und die Einholung von zwei Sachverständigengutachten möglich. Nun reicht dafür eine einfache Erklärung beim Standesamt.

Bilder

Symbolbild, Quelle: pixabay.com
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