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Davon will Sachsen-Anhalt aus Justizministerkonferenz profitieren

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 28.05.2023 / 10:02 Uhr von mz/pm
In Berlin ist am vergangenen Freitag die Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder zu Ende gegangen. Unter dem Vorsitz der Berliner Justizsenatorin wurden während der zweitägigen Justizministerkonferenz („JuMiKo“) fast 70 rechtspolitische Themen erörtert, zum Beispiel zur Arbeit der Gerichte, zur Digitalisierung der Justiz und zur Bekämpfung von Kriminalität.

Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger, hob nach der Tagung den engen und konstruktiven Austausch hervor: „Während der Justizministerkonferenz wurden wichtige rechtliche Fragen geklärt, Herausforderungen für die Justiz in Deutschland intensiv erörtert und zugleich sofortige Lösungsmöglichkeiten auf den Weg gebracht. Ich bin stolz darauf, dass die Belange des Landes Sachsen-Anhalt Gehör gefunden haben und wir unsere Perspektive aktiv einbringen konnten. Auch mit den von Sachsen-Anhalt getragenen Entscheidungen der Justizministerkonferenz werden wichtige Impulse für die Weiterentwicklung der Justiz in Deutschland gegeben. Mit den Beschlüssen stärken wir die Justiz und den Rechtsstaat, zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger."

Die Justizministerinnen und Justizminister haben sich u. a. mit privaten Schuldner- und Insolvenzberatungen befasst, mit deren Hilfe Verbraucherinnen und Verbraucher entweder ein Insolvenzverfahren vermeiden oder vorbereiten können. Bislang gibt es einen weitgehend unregulierten Markt von privaten Anbietern, welche neben den öffentlich geförderten bzw. staatlich anerkannten Schuldnerberatungsstellen aktiv sind. Ministerin Weidinger: „Um Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Kostenfallen und dubiosen Schuldnerberatern zu schützen, kommen die geltenden Regelungen jetzt auf den Prüfstand.“

Die Justizministerkonferenz hat sich ferner mit der Bekämpfung von Geldautomatensprengungen beschäftigt. Den Ministerinnen und Ministern bereitet es Sorge, dass immer mehr Taten registriert und die Täter gewalttätiger werden. Einigkeit herrschte darin, dass Banken und Automatenhersteller vordergründig in der Verantwortung sind, es den Tätern so schwer wie möglich zu machen. Ministerin Weidinger: „Banken und Automatenbetreiber haben die Aufgabe ihre Standorte baulich und mit moderner Technik besser zu sichern, damit Täter abgeschreckt werden und bei einer Sprengung das Geld sofort unbrauchbar wird, etwa durch Farbpatronen.“

Große Beachtung fand die von Sachsen-Anhalt mit forcierte Stärkung der Amtsgerichte in den Bundesländern. „Die Justizministerkonferenz hat beschlossen, dass der Zuständigkeitswert für Amtsgerichte von 5.000 Euro auf 8.000 Euro erhöht werden soll. Der Bundesjustizminister wurde gebeten nun den notwendigen Gesetzentwurf vorzulegen“, erklärte Weidinger. Mit der Erhöhung des Zuständigkeitswertes für die Amtsgerichte wird für viele Bürgerinnen und Bürger der Zugang zur Rechtsfindung vereinfacht. „In Sachsen-Anhalt gibt es 25 Amtsgerichte, die zuverlässig eine orts- und bürgernahe Rechtspflege garantieren. Das wird auch so bleiben! Ich stehe für eine Justiz, die in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Sachsen-Anhalts ansprechbar und erreichbar ist.“

Ein von Sachsen-Anhalt initiiertes Thema fand die Unterstützung der Länder. Die Justizministerkonferenz will den Mutterschutz von ehrenamtlichen Richterinnen verbessern, mit Blick auf die Anwendbarkeit von vor- und nachgeburtlichen Schutzfristen des Mutterschutzgesetzes. Bislang ist die Rechtslage bei Berufsrichterinnen und ehrenamtlichen Richterinnen unterschiedlich. Franziska Weidinger: „Auf Initiative des Landes Sachsen-Anhalt hat die Justizministerkonferenz beschlossen, dass der vor- und nachgeburtliche Schutz von ehrenamtlichen Richterinnen zu überprüfen ist. Der Bundesminister der Justiz wurde gebeten, zu prüfen, welche Regelungen aktualisiert werden sollten, um gut anwendbare Maßnahmen für lebensjunge ehrenamtliche Richterinnen zu erzielen.“

Die Justizminister haben auch das Thema Innovatives und kostendämpfendes Bauen unterstützen – Gebäudetyp E zivilrechtlich flankieren diskutiert, weil die Baukosten stetig steigen. Auch wenn die Gründe für den Kostenanstieg im Bausektor vielfältig sind, hat aus Sicht der Justizministerkonferenz eine Zunahme der bautechnischen Normen und Regeln zum Teil auch dazu beigetragen. Mit der Einführung eines neuen „Gebäudetyps E“ (E – wie einfach) im deutschen Bauordnungsrecht könnten neue Möglichkeiten geschaffen werden um Bauprojekte kostengünstiger zu gestalten, ohne die für die Sicherheit und Qualität der Gebäude elementaren Reglungen zu vernachlässigen. Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger: „Wenn der Staat durch Bürokratie und viele Regelungen mit für steigende Kosten beiträgt, dann muss das natürlich überprüft werden. Die Justizministerkonferenz hat richtigerweise festgelegt, dass der Bund nun am Zug ist, um zu schauen, welche rechtlichen Vereinfachungen möglich sind, um steigende Baukosten zumindest abzufedern.“

Bilder

Symbolfoto, Quelle: pixabay.com
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