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Genthin möchte abermals in Sachen Tourismusverein einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 10.05.2023 / 07:04 Uhr von rp
In der vergangenen Stadtratssitzung hat sich der Stadtratsvorsitzende Gerd Mangelsdorf (CDU-Fraktion ) das „OK“ von seinen Ratskollegen holen wollen, abermals einen Rechtsanwalt in Sachen Tourismusverein Genthin, Jerichow, Elbe-Parey e. V. zu Rate zu ziehen. Der Grund, den Mangelsdorf dafür nannte, ist der Umstand, dass der Tourismusverein zwar seine Satzung auf Wunsch der Genthiner geändert hat, aber die Stadt Genthin immer noch nicht bestimmen kann, wer im Tourismusverein die Stadt im erweiterten Vorstand vertritt. Vielmehr ist es so, dass der Verein die Satzung derart verändert hat, dass alle Mitglieder demokratisch den Genthiner Kandidaten in den Vorstand wählen können. Ist der Kandidat nicht nach der Fasson der Mehrheit der Mitgliedervollversammlung, hat Genthin auch keinen Vertreter im Vorstand.

Das gefällt Mangelsdorf nicht. Er sagte: „Wir sollten uns nicht damit zufrieden geben, dass wir nur jemanden im Vorstand haben, den Frau Golz möchte.“

Dabei ist die Aussage von Gerd Mangelsdorf nur bedingt richtig. Denn der Tourismusverein hat einen Beschluss gefasst, dass es ausschließlich der Stadt Genthin gestattet ist, einen Vertreter zur Vorstandswahl zur Verfügung zu stellen, bis ein Bürgermeister Genthins wieder sein satzungsgegebenes Recht wahrnimmt. Dieser hat automatisch einen Platz im geschäftsführenden Vorstand. Zudem wählt die Mehrheit der Mitglieder und nicht nur Frau Golz. Der aktuelle Bürgermeister ist nach langer Streiterei des Vorstandes von seinem Posten zurückgetreten, weshalb man nun im Tourismusverein versucht, der Stadt Genthin wieder einen Posten zu geben.
Aber damit nicht genug, Mangelsdorf ist nach eigener Aussage beim Studium der Satzung aufgefallen, dass es dort wohl keine Klausel gibt, die sich mit der Zusammensetzung des erweiterten Vorstandes befasst. Entgegen der Aussage von Mangelsdorf, regelt die Satzung des Vereins dies unter dem Paragraphen 8. In der Satzung ist die Zusammensetzung des Gesamtvorstandes wie folgt geregelt:
"2. Geschäftsführender Vorstand

Der geschäftsführende Vorstand (§ 26 BGB) besteht aus den Bürgermeistern der Mitgliedskommunen Genthin, Jerichow und Elbe-Parey, von denen jeweils zwei gemeinsam vertretungsberechtigt sind. Nimmt ein Bürgermeister das Amt, als Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes tätig zu sein, nicht an oder gibt es auf, wird die Geschäftsführung von den übrigen Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstands allein fortgeführt.“ Die Vertretungsmacht des geschäftsführenden Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 II 2 BGB), dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte den Zweck des Vereins betreffend die Zustimmung des Gesamtvorstandes erforderlich ist.

3. Gesamtvorstand

Neben dem geschäftsführenden Vorstand gibt es bis zu vier weitere Vorstandsmitglieder. Gemeinsam mit dem geschäftsführenden Vorstand setzt sich der Gesamtvorstand wie folgt zusammen:
- dem Bürgermeister der Einheitsgemeinde Stadt Genthin,
- dem Bürgermeister der Einheitsgemeinde Stadt Jerichow,
- dem Bürgermeister der Einheitsgemeinde Elbe-Parey,
- dem Schatzmeister des Vereins,
- bis zu 3 Beiräten, die aus der Mitgliedschaft des Vereins kommen und nicht der Kommunalverwaltung zuzuordnen sind.“


Eine Nachfrage bei der Bürgermeisterin Nicole Golz ergab, das man bestürzt ist über die erneute Entwicklung in Genthin. Man habe versucht alles machbare mit der Mehrheit der Mitglieder des Vereins umzusetzen. Aber Genthin hat bis heute noch keinen Vorschlag gemacht, wer denn für die Stadt Genthin in den Vorstand gewählt werden soll. Mit erweitertem Vorstand, ist laut Nicole Golz nichts anderes als der Gesamtvorstand gemeint. Der von den Mitgliedern gefasste Beschluss soll daher den Posten des Bürgermeisters Genthin vorübergehend zu Gunsten der Stadt Genthin regeln. Wie lange diese Übergangslösung gehandhabt wird, liegt laut Golz bei der Stadt Genthin.;
Stattdessen hat die Bürgermeisterin durch uns erfahren, welche aktuellen Entwicklungen es gibt. Sie versteht nicht, warum Genthin wieder Geld für einen Rechtsanwalt ausgeben möchte und nicht einfach aus dem Verein austritt. Egal, was bei der Überprüfung durch den Rechtsanwalt herauskommt, eine Möglichkeit das Vereinsrecht auszuhebeln sieht die Rechtsanwältin Golz hier nicht.
Aber auch die QSG mbH war wieder Thema und soll auch Gegenstand der Rechtsberatung sein.

Denn der Stadtratsvorsitzende Mangelsdorf hatte noch gemeint, dass man Gerüchte in der Stadt gehört habe, dass es in der QSG mbH turbulent zugehen soll. Der Anwalt soll in dieser Hinsicht prüfen, inwieweit die Stadt durch die Mitgliedschaft im Tourismusverein bei der QSG mbH in der Haftung steht.
Bei der Geschäftsführung der QSG sind auf Nachfrage keine Gerüchte bekannt, vielmehr ist man laut Geschäftsführerin der QSG, Elisa Heinke, voller Zuversicht. Durch sie heißt es: “Wir haben bereits diverse Hürden genommen und wir haben es sogar geschafft unseren Kundenstamm weiter auszubauen und diverse Strukturen der Firma für die Zukunft zu modernisieren. Natürlich gibt es durch die Zukunftsentscheidungen viel Bewegung bei der QSG, was eventuell Spielraum für Gerüchte lässt. Doch derzeit sind wir auf einem gutem Weg.”
Des Weiteren will die QSG unter der Führung von Heinke an der Wiedereröffnung des Stadtkulturhauses festhalten. Der Landkreis ist nun mit der dringend benötigten Baugenehmigung, laut Aussage von Heinke, vorangekommen, sodass man mit einem baldigem positiven Ergebnis in der QSG rechnet.
Die Stadträte haben dann zwar nicht in Gänze über das Bestreben von Mangelsdorf abgestimmt, aber Lutz Nitz (Fraktion Grüne/LWG Fiener) sagte zu Gerd Mangelsdorf: “Mach es doch einfach, du bist Stadtratsvorsitzender, du brauchst uns als Stadtratsvorsitzender nicht zu fragen.” Klaus Voth (CDU Fraktion), hatte mit “Von mir bekommst du deine Zustimmung.” ebenfalls grünes Licht gegen.

Dokumente


Bilder

Foto aus der vergangenen Stadtratssitzung der Stadt Genthin
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